Ad hoc: Aladdin Healthcare Technologies SE: Bußgeldankündigung der BaFin in Höhe von insgesamt ca. EUR 155.000

Montag, 15.08.2022 13:30 von DGAP - Aufrufe: 544

DGAP-Ad-hoc: Aladdin Healthcare Technologies SE / Schlagwort(e): Rechtssache Aladdin Healthcare Technologies SE: Bußgeldankündigung der BaFin in Höhe von insgesamt ca. EUR 155.000 15.08.2022 / 13:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Berlin, Deutschland, 15. August 2022 - Aladdin Healthcare Technologies SE ("die Gesellschaft") gibt bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Gesellschaft in Kenntnis gesetzt hat, dass sie beabsichtigt, Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. EUR 155.000 gegen die Gesellschaft zu verhängen. Gegenstand der Bußgelder sind verspätete und unvollständige Finanz- und Halbjahresfinanzberichte der Gesellschaft (Verstöße gegen §§ 114, 115 WpHG). Die Gesellschaft hat die Bußgelder im Rahmen einer Verständigung akzeptiert. Der Gesellschaft wird nachgelassen werden, die in Aussicht gestellten Bußgelder in 30 Monatsraten zu zahlen. Kontakt: Aladdin Healthcare Technologies Holding SE, Unter den Linden 10, 10117 Berlin, Tel 0307700 140 449, Fax 030/700 140 150, email: info@aladdinid.com, www.aladdinid.com

15.08.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aladdin Healthcare Technologies SE
Unter den Linden 10
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 700140449
E-Mail: info@aladdinid.com
Internet: www.aladdinid.com
ISIN: DE000A12ULL2
WKN: A12ULL
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf
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1420467  15.08.2022 CET/CEST

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