Ad hoc: Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung - Organveränderung

Dienstag, 11.02.2020 10:00 von DGAP - Aufrufe: 1400

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Personalie Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung - Organveränderung 11.02.2020 / 09:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG hat in seiner außerordentlichen Sitzung gestern Nacht beschlossen, den bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Oliver Krautscheid, mit Wirkung zum 11.02.2020 zum weiteren Mitglied des Vorstandes zu bestellen. Herr Krautscheid hat zu diesem Zweck sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf des 10.02.2020 niedergelegt. Die Vakanz im Aufsichtsrat soll im Wege der gerichtlichen Bestellung beseitigt werden. Kontakt: Dieter Weißhaar, CEO

11.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 972511
 
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972511  11.02.2020 CET/CEST

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