BERLIN (dpa-AFX) - Firmen und Organisationen, die ihre Arbeit mit Hilfe der fünften Mobilfunkgeneration (5G) optimieren wollen, können künftig eigene 5G-Netze auf ihrem Gelände aufbauen. Die für die Nutzung der Frequenzen notwendige Gebührenverordnung wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach können Unternehmen und Organisationen die Nutzung lokaler 5G-Frequenzen von Donnerstag an beantragen.
Die für die 5G-Campusnetze genutzten Frequenzen von 3,7 bis 3,8 GHz wurden nicht bei der 5G-Auktion im Juni für die Mobilfunkanbieter versteigert, sondern vorab von der Bundesnetzagentur reserviert. Die Provider Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie)
"Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein", erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers.
Im Vorfeld hatten bereits viele Industrieunternehmen Interesse am Aufbau eigener 5G-Netze bekundet, darunter quasi alle deutschen Automobilhersteller, aber auch Dienstleistungsunternehmen wie die Deutsche Messe AG sowie die Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Kurzfristig positionieren in 1&1 | ||
HS1VYP
| Ask: 1,85 | Hebel: 6,66 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.