MAINZ (dpa-AFX) - Nach einer Hängepartie nimmt die Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen wieder Fahrt auf: Die Höchstgebote der vier Telekommunikationsfirmen überstiegen am Donnerstag die Schwelle von drei Milliarden Euro, wie aus der Webseite der Bundesnetzagentur hervorgeht. Dabei eingerechnet sind Zahlungsverpflichtungen, die sich wegen zurückgenommener Höchstgebote ergeben. Die Versteigerung hatte am 19. März am Mainzer Technik-Standort der Bonner Behörde begonnen, neben der Deutschen Telekom
In den vergangenen zwei Tagen hatte es weniger Höchstgebote gegeben als zuvor - es sah zwischenzeitlich so aus, als gehe die Veranstaltung bald zu Ende. Doch am Mittwoch mischten die Firmen wieder munter mit und die Gesamtsumme der Höchstgebote auf die 41 Frequenzblöcke kletterte nach oben - ein Ende ist nicht absehbar. Im 3,6-GHz-Band zogen Drillisch und Telefónica ihre Gebote für insgesamt sechs Frequenzblöcke zurück.
Nun dürfte die Auktion kein finanzieller Flopp mehr werden für den Staat, der die Einnahmen in die Digitalisierung stecken will. Experten waren vor Auktionsstart von einem Einnahmenkorridor zwischen drei und fünf Milliarden Euro ausgegangen. Bei der letzten großen Frequenzauktion 2015 waren es rund 5 Milliarden Euro.
Diesmal gelten die Ausbauauflagen aber als besonders streng und anspruchsvoll für die Netzbetreiber. Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent der Haushalte sowie Autobahnen und andere Strecken mit schnellem mobilen Internet versorgt werden. 5G steht für 5. Mobilfunkgeneration, der Standard ist für die Industrie wichtig./wdw/DP/fba
Kurzfristig positionieren in 1&1 | ||
ME0R9M
| Ask: 0,43 | Hebel: 5,33 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.