ariva kann das gerne stehen lassen. wenn jemand draufclickt und bucht dürfte gewiss sein unsere wtc verdient mit.
danke ariva für deine unterstützung
:)
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"Die Rechnung die Du anstellst beinhaltet doppelt bzw. sogar darüber hinausgehende Mehrfacheinrechnungen ein und derselben Aktie"
Bei den b1 Instrumenten ist der "Rückübertragungsanspruch aus Wertpapierleihe" seperat angeführt, somit denke ich nicht, dass das irgendwo doppelt angeschrieben wird, es sei denn der "Leiher" verleiht diese Aktien erneut. (b1 und b2 Instrumente stehen in einer seperaten Auflistung)
Allerdings wieso sollte ein potentieller Leerverkäufer die geliehenen Aktien weiterverleihen? Finde diesen Gedankengang etwas unlogisch, deshalb denke ich auch das man von den "Rückübertragungsansprüchen" direkt auf die leerverkauften Aktien schließen kann. (natürlich nur näherungsweise)
Das manche Stimmrechte mehrfach gerechnet werden ist sicher richtig, aber ich denke das dies bei den "Rückübertragungsansprüchen" nicht der Fall ist. Leider werden wir es nie genau erfahren, da dieses ganze System sehr intransparent ist. (da müsste der Gesetzgeber einmal ordentlich nachbessern)
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