Bei der Professionalisierung könnte man z.B. damit starten, dass das Monitoring aller möglichen Plattformen (Twitter, Facebook, Zeitungen etc.) "just in time" stattfindet und man sofort mit Gegendarstellungen reagieren kann.
So kann das "Spiel" auch drehen, indem man die veröffentlichende Person auffordert, Beweise offen zu legen und nicht nur Gerüchte / Vermutungen zu schreiben und wenn der Veröffentlichende meint, die Beweise seine genug, den Veröffentlichenden auffordert, dies der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übergeben.
In der Regel gilt die Unschuldsvermutung, aber Aktienmarkt aber eher nicht. Daher ist die umgekehrte Variante, wir haben nichts zu verbergen, daher wenn Du glaubst Du hast was, dann geh doch zur Staatsanwaltschaft, wenn es aber sich als falsch heraus stellt, reichen wir Klage ein wegen Verleumdung und Rufschädigung (selbstverständlich sagt man dies nicht offiziell den letzten Satz, sondern würde automatisch im Raum stehen, wenn es sich als haltlos aufzeigt).
Das die Transparenz in der Buchhaltung bzw. der Bilanzierung etwas nicht optimal ist, steht schon seit längerer Zeit im Raum und wird ja bereits von Herrn Braun zur Korrektur freigegeben.
Das ARP sollte nicht alleine zur Kurspflege genutzt werden, sondern - das hatte ich schon geschrieben - mit der Gründung einer Tochtergesellschaft (wie eine Finanzagentur oder Verwalter) zur Reduzierung der im freien Handel befindlichen Aktien und zur Akuise / Übernahme von anderen Firmen etc.