Die Frage stelle ich mir auch...
Laut Bafin:
"Nur wenn börsennotierte Unternehmen alle Marktbeteiligten schnell und umfassend über Insiderinformationen aufklären, können Anleger fundierte Entscheidungen treffen und sind gegenüber Insidern nicht benachteiligt. Inlandsemittenten sind daher verpflichtet, unverzüglich zu diesem Zweck – also ad hoc – die Öffentlichkeit über unbekannte Umstände aus ihrem Unternehmen ins Bild zu setzen, wenn diese so beschaffen sind, dass sie auf den Preis des Finanzinstruments einwirken und wenn sie den Emittenten unmittelbar betreffen (Art. 17 Abs. 1 MAR)."
Quelle: www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...itaet_artikel.html
Mir fehlt jetzt Einblick, ab wann eine solche Pflicht ausgelöst wird. Ich meine: so gut wie jede Information kann den Preis beeinflussen... Ich setze außerdem darauf, dass die Bafin bereits aktiv geworden wäre, wenn der Vorabbericht eine solche Pflicht ausgelöst hätte.