Wenn es tatsächlich zu einer Sammelklage kommt, die Wirecard in Sachen Schadenersatz für gefallene Kurse haftbar macht und wenn diese Klage Erfolg hat, dann könnte das Wirecard ruinieren.
In dem Beitrag
seekingalpha.com/pr/...action-lawsuit-wirecard-ag-wcagy-wrcdf
heißt es:
Wirecard had downplayed weaknesses in its internal controls over financial reporting and failed to disclose the true extent of those weaknesses
übersetzt:
Wirecard hatte Schwachstellen in seinen internen Kontrollen der Finanzberichterstattung heruntergespielt und konnte das tatsächliche Ausmaß dieser Schwachstellen nicht offenlegen
Ich kann diese Anschuldigung insofern nachvollziehen als dass Wirecard gemäß eigenen Angaben seit Mai mit der Aufklärung interner Anschuldigungen befasst ist und die Öffentlichkeit nicht darüber informiert hat. Inwiefern eine Offenlegungspflicht über "ungelegte Eier" besteht, kann ich als Nicht-Jurist nicht sagen. Für meinen Geschmack ist ein Dreivierteljahr aber ein ziemlich langer Zeitraum, um Gewissheit darüber zu erlangen, ob es sich bei den besagten Buchungen um Lustbuchungen (Luftbuchungen) handelt.
Wenn hier also das thema "Schadenersatz für mangelhafte Information der Anleger" im Raume steht, dann erreicht das schnell eine existenzbedrohliche Größenordnung. Allerdings sollte man sich hier vor Augen führen, dass VW und andere Autobauer mit Wissen der Top-Manager bewusst und vorsätzlich beschissen haben. Nicht nur das: Man hat sogar mit der Sofware, die eine Abgasuntersuchung erkennt, sozusagen einen "Beschiss de Luxe" programmiert. Dieser Beschiss de Luxe war dem Unternehmen monatelang bekannt, bevor die Anleger davon erfuhren und was ist passiert? Es wurden nicht mal die Autokäufer in Deutschland entschädigt, geschweige denn Aktienbesitzer. Dieser Beschiss de Luxe ist in seiner Eindeutigkeit aus meiner Sicht in keiner Weise damit zu vergleichen, dass man Anleger über ein noch nicht abgeschlossenes Compliance-Untersuchungsverfahren informiert, dessen Ausgang unklar ist. Insofern halte ich (als Nichtjurist!) den Erfolg der Klage für mehr als fraglich, es sei denn, es gelänge der Nachweis: man hätte die Compliance-Untersuchungen nur pro forma angestellt, um interne Untersuchungen vorweisen zu können. Davon gehe ich aber erst mal nicht aus. Wollte man etwas vertuschen, hätte man interne Dokumente und Datenträger vernichtet, so wie damals bei Enron die Akten geshreddert wurden.
Wollen wir also hoffen, dass der Schaden bei 6 Mio. bleibt oder gar kein Schaden nachweisbar wird.
Stutzig macht mich auch der Beitrag 25239, den außer mir keiner bewertet hat. Was ich da lese riecht tatsächlich nach heißer Luft. Ich kann allerdings hier den Wahrheitsgehalt nicht prüfen, weil ich die Geschäftsberichte nicht selbst gelesen habe.