Hallo.
Die Verluste aus dem Aktienhandel können sie steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Gewinnen aus ebenfalls dem Handel mit Aktien. Relevant sind nur realisierte Verluste bzw. Gewinne.
Innerhalb einer Bank erfolgen diese Verrechnungen automatisch. Sie müssen sich um nichts kümmern. Sollte sich das nicht in einem Jahr ausgleichen - die Verluste werden automatisch in die Folgejahre übernommen.
Möchten sie die Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank automatisch verrechnen lassen, müssen sie sich von der einen Bank eine sogenannte Verlustbescheinigung und diese der anderen Bank vorlegen. Mehr Bedarf es nicht.
Und darüberhinaus verbleibt ihnen ja immer noch die Möglichkeit, in ihrer Einkommensteuererklärung bei Kapitalerträgen die Gewinne und Verluste gegenzurechnen. Natürlich nicht doppelt.
Ich hoffe alles gut erklärt zu haben.
Die Verluste aus dem Aktienhandel können sie steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Gewinnen aus ebenfalls dem Handel mit Aktien. Relevant sind nur realisierte Verluste bzw. Gewinne.
Innerhalb einer Bank erfolgen diese Verrechnungen automatisch. Sie müssen sich um nichts kümmern. Sollte sich das nicht in einem Jahr ausgleichen - die Verluste werden automatisch in die Folgejahre übernommen.
Möchten sie die Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank automatisch verrechnen lassen, müssen sie sich von der einen Bank eine sogenannte Verlustbescheinigung und diese der anderen Bank vorlegen. Mehr Bedarf es nicht.
Und darüberhinaus verbleibt ihnen ja immer noch die Möglichkeit, in ihrer Einkommensteuererklärung bei Kapitalerträgen die Gewinne und Verluste gegenzurechnen. Natürlich nicht doppelt.
Ich hoffe alles gut erklärt zu haben.