Hinsichtlich der Höhe und Existenz der Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäftsbeziehungen zwischen der Cardsystems Middle East, der Wirecard UK & Ireland sowie der Wirecard Technologies und den jeweils relevanten TPA-Partnern kann KPMG als Ergebnis der durchgeführten forensisch geprägten Untersuchungshandlungen in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse existieren und der Höhe nach korrekt sind noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind. Insoweit liegt ein Untersuchungshemmnis vor.
Die diesbezüglich bereitgestellten Nachweise …
stellten keine für unsere forensische Untersuchung ausreichenden Nachweise dar, da sie nur die Beziehung zum TPA-Partner und nicht die gesamte Transaktionskette betrachten. Insoweit war es KPMG nicht hinreichend möglich die Existenz der Transaktionsvolumina im Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 forensisch nachzuvollziehen.
Bankbestätigungen und Kontoauszüge der die Treuhandkonten führenden Bank wurden uns nicht übermittelt, da der Treuhänder 1 auskunftsgemäß das Vertragsverhältnis mit den Wirecard-Gesellschaften beendet hat und auf Anfragen seitens Wirecard nicht mehr reagiert. Daher konnten die auskunftsgemäß erfolgten einzelnen Einzahlungen der TPA-Partner auf die Treuhandkonten durch KPMG nicht anhand von Kontoauszügen nachvollzogen werden. Insoweit konnte auch nicht hinreichend belegt werden, dass die Einzahlungen im Untersuchungszeitraum tatsächlich durch die TPA-Partner erfolgt sind.
Im Verlauf der Untersuchung haben wir Kontoauszüge bzw. Bankbestätigungen der Bank 1 in Bezug auf die Escrow Accounts angefordert, die wir für die Untersuchung der Zahlungsflüsse und als Nachweis für die Existenz der Gelder und damit der Umsatzerlöse im Untersuchungszeitraum als zwingend notwendig erachten. Kontoauszüge und Bankbestätigungen für den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 wurden uns jedoch nicht vorgelegt. Auskunftsgemäß reagierte der Treuhänder 1 nicht mehr auf entsprechende Anfragen. Es war daher auch nicht möglich, die Salden der Escrow Accounts zu den auskunftsgemäß dahinter liegenden Kontoauszügen der Konten der Bank 1 abzustimmen.
Auf Basis dieser Kontoauszüge konnten wir keine Verbindungen zwischen den Bankkonten und den auskunftsgemäß von TPA-Partner 1, TPA-Partner 2 und TPA-Partner 3 durch Zahlung auf das Escrow Account beglichenen Forderungen und damit den erzielten Umsatzerlösen herstellen. Somit konnten wir auch auf Basis der Auszüge der Bankkonten weder für den Untersuchungszeitraum (2016 bis 2018) noch für 2019 gesicherte Aussagen zur Herkunft der Gelder auf den Konten treffen. Insoweit haben diese Untersuchungshandlungen nicht zu einem positiven Nachweis zu der Existenz der Umsatzerlöse durch Zahlungseingänge von dem jeweiligen TPA-Partner im Untersuchungszeitraum geführt.
Die im Rahmen der Untersuchung angeforderten Verträge und Konditionsvereinbarungen wurden KPMG teilweise nicht oder nur mit Verzögerungen von teilweise mehreren Monaten vorgelegt. Auf den KPMG im Rahmen der Untersuchung vorgelegten Vertragskopien fehlten teilweise Unterschriften der Vertragspartner. Die KPMG vorliegenden Vertragskopien enthalten Vereinbarungen, die zum Teil nicht eingehalten wurden bzw. vertraglich vereinbarte Rechte, die nicht nachweislich eingefordert wurden.