Eigentlich wollte ich mich erst im neuen Jahr wieder äussern.
Leider gibt es genau zu diesem wichtigen Thema viel halbwissen.
Auch ich weiß sicher nicht alles darüber aber scheinbar etwas mehr als viele die es betrifft.
Zunächst einmal sollte man wissen, dass es 2 Arten von Leerverkauf gibt.
Den Gedeckten und den Ungedeckten.
Bei dem Gedeckten stellt der Investor "seine" Aktien oder einen Teil davon den Leerverläufern leihweise zur Verfügung gegen Gebühr. Ihm ist es einfach sonst zu langweilig mit den Papieren.
Bei den Ungedeckten jedoch stellt ein Investor oder ( ganz wichtig) eine Depotführende Bank die Aktien die sie eigentlich nicht haben zur Verfügung.
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...e-aus-giro-sammeldepotHier wird es sehr interessant aus mehreren Gründen.
1. Gerade günstige Depotbanken bessern so ihre Einnahmen auf, handeln aber gegen ihre eigenen Kunden. Gesetzlich ist dieser Bereich nur halbherzig geregelt, da die Banken nur zu 90 % bis maximal 20.000 Euro für die nicht wieder zu beschaffenden Papiere haften.
Ich erinnere hier an die Spekulation auf VW als der Kurs sich ver 20 fachte.
Auch noch ein Aspekt ist der beliebig zwischengeschaltete Hochfrequenzhandel.
https://www.youtube.com/watch?v=mh3vklgOcKoJetzt kommt der Kleinaktionär ins Spiel:
Er erfragt wie seine Depotbank das handhabt.
Es gibt durchaus Banken die sich an diesem Spiel nicht beteiligen ( z.B. Sparkassen )
aber die ING macht es und viele weitere, wenn der Kunde seine Papiere nicht mit einem Verkaufslimit zum Verkauf gestellt hat.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/...her-wie-gedacht-12242907.htmlDas ist wie damals in Venedig, als die Goldschmide das Gold ihrer Kunden einlagerten und dafür Anrechtsscheine herausgaben.
Da viele Kunden ihr Gold nie wieder abholten, gaben sie Anrechtsscheine für das 10 fache des hinterlegten Goldes aus.
https://www.youtube.com/watch?v=Ha72KK5Kp5Ahttps://www.youtube.com/watch?v=ihT6uOSl5s0Also muss je nach Depotbank der Kleinanleger seine Aktien mit hohem Limit langfristig zum Verkauf stellen um zu verhindern, dass seine Stücke ungefragt verliehen werden, da das für den Anleger kontraproduktiv wäre.