Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1) Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
bis zum 30. September 2010 das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um
bis zu insgesamt € 594.297,-- durch Ausgabe neuer Stückaktien zu
einem rechnerischen Wert von je einem EURO gegen Bar- und/oder
Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt
oder teilweise auszuschließen, wird aufgehoben. § 4 Abs. 3
der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
2) Die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
bis zum 29. August 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu
insgesamt € 14.850,-- durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender
Stückaktien zu einem rechnerischen Wert von je einem EURO
gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital
2006) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen
der Aktienausgabe zu entscheiden, wird aufgehoben. § 4 Abs. 4 der
Satzung wird ersatzlos gestrichen.
3) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 25. Juni 2013 das Grundkapital
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrfach um bis zu insgesamt € 1.124.760,-- durch Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/
oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008) und
mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der
Aktienausgabe zu entscheiden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden:
• zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
• wenn die Aktien gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen angeboten oder ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen
oder Unternehmensteile zu erwerben usw......
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Kapitalerhöhung in diesem Fall gut oder schlecht???
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