zu Völkerrecht siehe:
de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker
"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein...
Sein Rechtscharakter wird außerdem durch Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta, durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), beide vom 19. Dezember 1966, völkervertragsrechtlich anerkannt... "
In der ursprünglichen Idee der Aufklärung gingen die Menschenrechte Hand in Hand mit dem Völkerrecht, dem Recht einer Nation, die sich natürlich aus einem Volk bildet, im Gegensatz zum willkürlichen, dynastischen Feudalrecht, das den Austausch eines Volkes/Gebietes zwischen mehreren Fürsten.
Durch die Missachtung des Völkerrechts (in Form von willkürlichen neuen Grenzen der 'Sieger') und die rigorose, der rechtlichen Grundlagen entbehrenden Bestrafung Deutschlands und Österreichs nach dem 1.WK hat die Welt ('Siegermächte' in Versailles, ohne rechtliche Legitimierung, da es keine Kapitulation gab) Verhältnisse geschaffen, die dem 2.WK den Weg bahnten.
Auch an dessen Ende stand mit der Vertreinbung von Millionen Deutschen ein völkerrechtswidriger Abschluss, der aufgrund der damit verbundenen menschlichen Tragödien auch noch menschenrechtsverachtend war, aber unter dem Deckmantel der kollektiven dt. Schuld von den Siegermächten durchgeführt wurde.
Leider ist durch die Einmischung der Internationalen Gemeinschaft, des Völkerbundes, der UN später in innere Angelegenheiten eines Landes zur Demokratisierung oder der Beseitigung eines Diktators noch niemals etwas Gutes entstanden, so dass man als rationaler Vernunftmensch die Schlussfolgerung ziehen muss, dass Völkerrecht zunächst über dem Menschenrecht des Einzelnen stehen muss.
Das Völkerrecht wurde im Falle der Kriege gegen Afghanistan, Irak, Libyen, jetzt Syrien ebenfalls gebrochen.
Es spricht gegen alle Vernunft und auch das ureigentliche Menschenrecht auf Leben, wenn ein Land wie Afg,, selbst mit UN-Mandat, angegriffen werden darf, um einige Terroristen zu fangen, wenn dabei tausende Zivilisten zu Tode kommen.
Man kann nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, d.h. Menschenrechte mit Krieg und Tod zu bringen ist das Perverseste, was man überhaupt denken kann.
Aufgrund von Vernunft und den genannten Erfahrungen plädiere ich dafür, die Einmischungen in anderer Länder Sitten und Angelegenheiten aufzugeben, und es allein den Völkern dieser Länder zu überlassen, einen Regiemwechsel herbeizuführen oder nicht.
Speziell Waffenlieferungen sind unmenschlich und rechtlich mehr als zweifelhaft und absolut kontraproduktiv bei der Befriedung eines Landes!