Denn nicht auszuschließen ist angesichts der einseitigen Ermittlungsbemühungen seitens der Behörde, dass BaFin-Mitarbeiter in irgendeiner Art und Weise finanzielle Interessen an der Causa Wirecard hatten. Hier gilt laut BaFin gemäß § 28 WpHG ein internes Kontrollverfahren für private Finanzgeschäfte, demzufolge private Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten grundsätzlich zu melden und im Hinblick auf Zugang zu Insiderinformationen zu überprüfen sind. Wenn die Behörde ihren eigenen Kontroll- und Compliancevorgaben zu lax nachgekommen sein sollte, wäre dies ein weiteres Armutszeugnis und Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutschland. Umso mehr, da in Zeiten dauerhafter Niedrigzinsen immer mehr Anleger auf der Suche nach einer auskömmlichen Rendite überlegen, in Aktien zu investieren. Der Wirecard-Skandal muss hier eine Zäsur bilden, Angefangen bei der obersten Wertpapieraufsicht, der BaFin“. Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler fordert daher auch: „Die Wirecard-Vorkommnisse zeigen, dass die BaFin erstmal intern aufräumen muss, anstelle sich neuen Aufgaben zu widmen."
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