also könnte sein, dass in ein paar Minuten Order wieder angenommen werden.
Ganz unabhängig davon (jedoch reine Spekulation) einen Auszug meiner Meinung aus dem TC-Thread.
Der BFH hat entschieden, dass während der Insolvenz eingezogene Aktien ohne Gegenleistung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung mit dem Ziel des Ausschlusses von Bezugsrechten von Aktien steuerlichen Verlust darstellen und es nicht wie nach dem gesetzlichen Wortlaut mangels Veräußerung ausgeschlossen ist. BFH Az. VIII R 34/16 vom 03.12.2019
Hier könnte es genauso laufen: Insolvenzplan mit Kapitalherabsetzung, Aktionäre raus, dann Kapitalerhöhung ohne Aktionäre. Immerhin ist jetzt entschieden, dass dies steuerlich als Verlust zu berücksichtigen ist.
Da es der BFH mit der Analogie im Gesetz begründet, dürfte eine Ausbuchung durch die Bank (ohne Verkauf) auch Verlust darstellen. Das macht die Bank aber irgendwann automatisch. Kann ja sein, dass die Quote noch für etwas reicht, wahrscheinlich ist es nicht, aber auch nicht unmöglich.
Lest Euch doch in den Thomas Cook Thread ein, da findet ihr alle Antworten.