2. Teil
[8-12] Auf der nächsten Folie antwortet Herr Kosturos, indem er sagt, „Es war an der Zeit, dass die Führungsebene dahintergekommen ist.“ Wir fragten Herrn Kosturos, was er damit meinte und wie lange er dachte, dass es an der Zeit wäre, dass die Führungsebene es herausfindet. Hier seine Antwort:
„F: Sie sagten, es war an der Zeit. Wie lange?
13 „A: Ich weiß nicht“.
[14-12] „F: Wie lange vor März 2009?
„A: Ich weiß nicht.
„F: War es einen Monat, nachdem Sie eingestellt worden waren?
„A: Ich könnte das für Sie nicht in einen Zusammenhang bringen.
„F: Wie frühzeitig dachten Sie, dass ein einvernehmlicher Vergleich das sei, was Sie anstreben wollten?
„A: Ich weiß nicht.
Und wie Herr Kosturos zugibt, hat er sich mit der Führungsebene und seinen anderen Gläubigern vor Ausarbeitung seines ersten Vorschlags für JPMorgan im März 2009 beraten. Natürlich hat er es, wie zu vielen anderen Zeiten, nicht für nötig befunden, die Eigenkapitalinteressen zu berücksichtigen oder sich mit deren Vertretern zu beraten.
Dieser Vorschlag, wie Herr Kosturos einräumt, entsprach im Wesentlichen dem Vergleichsvorschlag. Frage und Antwort:
„F: Es scheint aufgrund der beschriebenen Zahlen so zu sein.
„A: Wissen Sie, sie scheinen nahe beieinander zu liegen, aber ich könnte Ihnen keine exakte Antwort geben.
„F: Und nach Durchsicht des gesamten Termsheets denke ich, dass Sie mit Herrn Nelson übereinstimmten, dass die wirtschaftlichen Ergebnisse der Höhepunkt der Verhandlungen zwischen März 2009 und dem, was von den Parteien ultimativ als Vergleichsvorschlag eingereicht wurde, waren, und dass die wirtschaftlichen Auswirkungen im Grunde dieselben waren. Erinnern Sie sich daran?
„A: Ja.
Um das zu diesem Zeitpunkt, im März 2009, vor dem richtigen Hintergrund zu sehen: WMI hatte da noch nicht einmal einen Prozessanwalt engagiert. Wir fragten ihn:
„F: Noch einmal: Ohne auf die Analyse des Arbeitsprodukts einzugehen, war es Quinn, der Sie angewiesen hat, die Solvenzanalyse zu erstellen? War es Ihr Prozessanwalt?
„A: Ja.
„F: Anders ausgedrückt war das dann nach April 2009?
„A: Da würde ich zustimmen.
„F: Hatten Ihnen Ihre Anwälte bis April 2009 irgendwelche Arbeitsergebnisse bezüglich der Klage gegen JPMorgan wegen unerlaubter geschäftlicher Handlung zur Verfügung gestellt?
„A: Nein.
Er räumte ein, dass er bis zu jenem Datum keine rechtliche Analyse der Klagen wegen betrügerischer Übertragung, der geistigen Eigentumswerte, des Grenzfalls der Solvenz oder dieser Klagen wegen unerlaubter geschäftlicher Handlung erhalten hatte. Während desselben frühen Zeitraums wollte der Gläubigerausschuss auch einen „globalen Deal“ auf den Tisch legen. Beweisstück 44 ist die FTI-Akin-E-Mail, die Herrn Simms gezeigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt, im Februar 2009, waren sie bereit, einen globalen Vergleich auf den Tisch zu legen, ohne dass eine Analyse durchgeführt worden wäre. An jenem Punkt konnten die Parteien jedoch keinen Deal schließen, weil sie zu weit auseinander lagen. Bald danach, als es immer konkreter werdende Gerüchte über eine zweite Steuererstattung gab, wurden die Verhandlungen, mit Herrn Kosturos’ Worten,
[13-14] „neu belebt“. Aber was war die Ursache dieser Neubelebung? Die Gläubiger.
[15-17] „F: Ich glaube, Sie haben zuvor bezeugt, dass die Verhandlungen durch die Möglichkeit einer zweiten Steuerkomponente neu belebt wurden, richtig?
„A: Ja.
„F: Die Gläubiger waren an der Neubelebung der Verhandlungen beteiligt, richtig?
„A: Ja.
„F: Und tatsächlich glaube ich, dass es die Gläubiger waren, die das Termsheet an JPMorgan schickten. Stimmt das?
„A: Ja, so war es.
Diese zweite Steuererstattung in Höhe von ungefähr 2,7 Milliarden US-Dollar wurde in eine Gesetzesvorlage überführt, die harmlos das „Gesetz über Arbeiterwohneigentum und -Geschäfte“ genannt wurde und die mit wenig öffentlicher Aufmerksamkeit oder Debatte angenommen wurde. Das erbrachte etwa 5,5 Milliarden US-Dollar an Steuererstattungen. Und wer teilte diese 5,5 Milliarden US-Dollar auf? Wie Geier, die über dem Kadaver von WMI kreisen, erhielt JPMorgan etwa 2,16 Milliarden, wohingegen die Vermögensmasse und deren kontrollierende Gläubiger weitere 2,2 Milliarden US-Dollar bekamen. Und das natürlich trotz der Tatsache, dass die Arbeiter- und Wohneigentümer-Gesetzesvorlage insbesondere so entworfen worden war, dass Banken, die Rettungsfondsgelder erhalten, wie es bei JPMorgan der Fall war, nicht von dieser Steuerpause profitieren sollten. Und dennoch, durch bloßes Jonglieren mit den Beträgen zwischen der ersten und der zweiten Steuererstattung, versucht der vorgeschlagene Vergleich dieses Problem zu umgehen. Die grundlegende Tatsache bleibt jedoch, dass JPMorgan, WMI, die sich vergleichenden Noteholder und die anderen am Vergleich beteiligten Parteien Vorteile durch einen Verlust haben, der ausdrücklich so geregelt worden war, dass JPMorgan keinerlei Vorteile aus diesen Bestimmungen ziehen sollte.
[18-23] Während dieses Verhandlungszeitraums wurden die Eigenkapitalinteressen offensichtlich niemals berücksichtigt. Die Rolle der Gläubiger beim Vorschlag des Vergleichs wirft einen offensichtlichen, aber ganz besonders wichtigen Punkt auf. Diese Gläubiger haben absolut keinen Anreiz, sich um Eigenkapitalinteressen zu kümmern. Das ist das Eigenkapitalausschuss-Beweisstück 28.
[24-10] Unsere Klienten glauben, dass es von den Vergleichs-Noteholdern kommt. Unsere Klienten glauben, dass die im Termsheet präsentierte Struktur den Schuldnern faire und effiziente Mittel zur Verteilung der Werte und Erlöse an die Gläubiger an die Hand gibt. Wenn überhaupt, haben der Gläubigerausschuss und die sich vergleichenden Noteholder eine treuhänderische Pflicht, diesen schnellen und sauberen Vergleich anzunehmen, der die Gläubiger befriedigt, das Eigenkapital aber mit nichts zurücklässt. Die Pflicht der Schuldner jedoch ist nicht so beschränkt. Und dennoch zeigen die Beweise, dass während des gesamten Zeitrahmens dieser Verhandlungen die Schuldner im Grunde die Verhandlungen zugunsten der Gläubiger und insbesondere der sich vergleichenden Noteholder gekippt haben. Dieses Gericht hat gerade von den sich vergleichenden
[11-13] Noteholder-Anwälten gehört, die offen zugeben, dass sie – Zitat - „die Co-Architekten dieses Plans“ waren. Tatsächlich argumentierten die Schuldner gegenüber diesem Gericht nur wenige Monate, nachdem die zweite Steuererstattung
[14-2] Gesetz wurde, dass das Unternehmen hoffnungslos insolvent sei. Und das ist ihr Antrag. Nach allen Maßstäben sind die Schuldner insolvent.
Es ist schwer, sich einen stärkeren Beweis der schieren Gleichgültigkeit seitens der Schuldner gegenüber dem Eigenkapital vorzustellen. Zum gleichen Zeitpunkt verhandeln sie über einen Deal, die Gläubiger praktisch vollständig zu befriedigen. Sie argumentierten, dass der Eigenkapitalausschuss aufgelöst werden sollte, weil es keinen Weg für die Schuldner gab, ausreichende Vermögenswerte zurückgewinnen zu können. Und nachdem dieses Gericht den Antrag auf Auflösung abgewiesen hatte, weigerten sich die Schuldner, den Eigenkapitalausschuss zur Teilnahme an den Vergleichsverhandlungen einzuladen.
„F: Zu den Verhandlungen, die zum globalen Vergleich führten, haben Sie den Eigenkapitalausschuss nicht eingeladen oder einbezogen, nicht wahr?“
„A: Ja, das ist richtig.
[3-9] Getrieben von den zweiten Steuergutschriften kündigten die Parteien zunächst den vorgeschlagenen Vergleich für März 2010 an. Bald danach mussten die Parteien den Deal erneut verhandeln, weil die FDIC die potentielle TARP1-Sensibilität aufwarf. Diese Änderung führte zu einem Nettozuschuss zur Vermögensmasse von zwischen 270 Millionen bis 300 Millionen. Die Vermögensmasse war absolut zufrieden mit dem März-Vergleich und hätte wahrscheinlich argumentiert, dass dieser Vergleich auch den Wert der Vermögensmasse maximiert habe. Das sagte Herr Kosturos dazu:
„F: Um es deutlich zu machen, Sie glauben, dass der März-Vergleich auch den Wert der Vermögensmasse maximiert hat, stimmt das?
„A: Ich denke, der März-Vergleich war ein sehr guter Vergleich.
„F: Der Mai-Vergleich war ein besserer Vergleich?
„A: Ja.