Guten Morgen meine Wamu Weggefährten,
habe es nun endlich geschafft, den Daniel Hoffman Einspruch durchzuarbeiten (insgesamt 6 Seiten), um euch jetzt den 3.ten Teil dieses Einspruches zu präsentieren. Wie ihr wisst, wird der Hoffman Einspruch (in Zusammenarbeit mit Bobfan), ja durch den Anwalt, den Don & Cat angagiert haben, vor Gericht als Einspruch vertreten und dies im Sinne für unsere Gruppe United International tut, damit WMI nicht damit durchkommt, die ihr zustehenden $26 Mrd. an Vermögenswerten an den WMB Aktien, als Verzicht gegen die FDIC fallen zu lassen, weil sie angeblich wert- und nutzlos wären.
Viel entscheidener ist wohl aber die Tatsache, das dies vor dem jetzigen Konkursgericht bei Mary Walrath wohl eh nicht entschieden werden kann, weil der Zuständigkeitsbereich für solch eine Entscheidung dafür, der District Court (Landgericht) unter Leitung der Richterin Rosemary Collyer ist. Wenn dem so ist, dann dürfte dies aus meiner Sicht auch dazu führen, dass das jetzige DS sowie der darauf aufbauende PoR so in dieser Form nicht bei Mary durchkommen kann, weil WMI dies in seinem zusammengestellten PoR gar nicht mit angegeben hat, es anscheinend bewusst unterschlagen wollte, obwohl WMI als rechtmäßiger Eigentümer ein Recht auf diese min. $6.1 Mrd. - $6.8 Mrd. an Vermögenswerten hat, die Mitsicherheit bestimmt mehr als wert- und nutzlos sind, wie WMI es letztendlich dargestellt hat.
Viel schlimmer noch, sie geben Gründe an, um auf diese Steuererstattungen zu verzichten die von ihnen unter einem falschen Paragraphen §554 angeführt werden, um diese Steuererstattungen der FDIC zu schenken, obwohl es dafür ein Paragraph §1123 gibt, der ganz klar die Kapitalverluste eines Unternehmens regelt, und worauf die WMI ein Recht darauf erheben kann, das ihr die Steuererstattungen zugesprochen werden, ohne dies teilen zu müssen, das es Eigentum der WMI ist. Wie sie es auch anstellen, unter Richterin Rosemary Collyer, wurden auf Antrag der WMI, diesen Verzicht ausüben zu können, 4 der 5 eingebrachten Klagepunkte von ihr abgewiesen. Also, die eigentliche Rechtsprechung in Bezug auf diese Vermögenswerte können nur durch Richterin Rosemary Collyer entschieden werden und nicht von Mary Walrath, da Mary Walrath dafür keine Zuständigkeit, noch Rechtsprechungsgewalt darüber hat ;-)))))).
So, nun aber zum 3.ten Teil der Übersetzung, des daniel Hoffman Einspruches.
Fortsetzung Teil 3 von 3:
E. Dieses Gericht sollte die Bitte von WMI abweisen, auf die FDIC-Ansprüche verzichten zu können
Der Verzicht auf eine Klage gegen die FDIC Ansprüche erlischt sie für immer (hiermit sind die Ansprüche/Forderungen aus den Steuererstattungen von $26 Mrd. an WMB Aktien gemeint = $6.1 Mrd. – $6.8 Mrd.). Angesichts der Endgültigkeit bei Verzicht auf eine Klage gegen die FDIC nach Paragraph §554, würde eine Bewilligung von WMI `s Bitte um die Zustimmung die FDIC-Ansprüche aufzugeben, dieselbe Wirkung haben, wie bei Richter Collyer, die alle Zählungen von WMI` s Klagen gegen den FDIC Empfänger entlässt, abgelehnt hat. Dementsprechend sollte der Antrag und der Weg von WMI, den angebrachten Verzicht unter Paragraph §554 anzubringen, als Vernichtung von Vermögenswerten betrachtet werden, genauso der aufgestellte PoR, der unter dieser Aufstellung auf die Vermögenswerte gar nicht eingeht, abgelehnt werden muss. Wenn es WMI `s Plan war, den Antrag zum Verzicht auf die Klage gegen die FDIC Ansprüche zustellen, um unter der Gläubigerschutz Regel 7012 (b) die Ansprüche abweisen zu lassen, es würde (1) die WMI Aktionäre in einem schlechten Licht dastehen lassen (was soviel bedeutet, als das wir nicht mehr berücksichtigt werden), (2) die Behauptungen in WMI `s Bitte, die Forderung zu gewähren, das der Verzicht gegen die FDIC Ansprüche rechtens ist und (3) es dadurch unwahrscheinlich wird, den Anspruch auf die Vermögenswerte in der Verhandlung gegen die FDIC zu stellen, wenn es durch das Urteil gewährt wird, obwohl WMI der rechtmäßige Eigentümer ist. Bei entsprechender Anwendung der Gläubigerschutz Regel 7012 (b), müsste der Antrag/Bitte von WMI, den Verzicht gegenüber der FDIC Ansprüche ausüben zu können, weil die Ansprüche wert- und nutzlos wären, abgewiesen werden, weil dies nicht wahr ist und keines der Paragraphen dies entlasten würde.
Wenn die FDIC Ansprüche in dem zusammenfassenden Urteil durch Richter Collyer überleben, können sie also nicht als wertlos und nutzlos unter dem Paragraphen §554 bewertet werden, ihr Wert wäre dann aber logischerweise bei $0 Dollar, wenn WMI in der Verhandlung verlieren würde, genauso die anderen Vermögen, der volle restliche Wert von WMI `s Vermögenswerten an WMB, zuzüglich die sonstigen Entschädigungen, die in WMI` s Klagen gefordert werden.
Ich behaupte, dass aller Wahrscheinlichkeit nach WMI nicht festlegen/bestimmen kann, welche Vermögenswerte durch eine Klage überleben und welche nicht, noch diese abzuweisen, auch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht festlegen kann, dass durch Paragraphen die Klagen vereitelt werden können. Ohne diese Wahrscheinlichkeiten kann kein Wert bewertet werden.
Jedoch, selbst wenn WMI Nachweise für die Wahrscheinlichkeit für den Verzicht auf die FDIC-Ansprüche liefern könnte, könnte dieses Konkursgericht (Mary Walrath) nicht über diese Wahrscheinlichkeiten entscheiden, noch Vermögenswerte in Bezug auf sie berechnen, weil die Bewertung dieser Probleme (d. h., Ergebnisse der Tatsache oder Beschlüsse des Gesetzes) von Richter Collyer in ihrem Gericht getan werden müssen und deshalb von diesem Landgericht vorgegeben sind durch Richter Collyer `s (auch Kongressentscheid) Gerichtsbarkeitseinschränkungen, die auf diesem Konkursgericht (Mary Walrath) nicht getan werden kann. Es geht kein "Weg vorbei“, um durch Richter Collyer `s Rechtsprechung, die FDIC-Ansprüche zu schätzen und gültig zu machen, zu entscheiden.
F. Verweigern WMI `s Antrag auf Verzicht der FDIC Ansprüche/Forderungen ist die richtige rechtliche Bestimmung und ist fair und gerecht für/auf die Vermögenswerte
US-Bezirksrichter Rosemary Collyer hat bereits einen Antrag verweigert, worin sie 4 von 5 Anklagepunkte durch WMI`s Beschwerde, die eine Rechtfertigung/Grundlage auf den Verzicht gegen die FDIC Ansprüche begründen, abgelehnt, nicht über den Inhalt, so sieht das Urteil kein Hinweis darauf, wie sie es zu beurteilen hätte, um zukünftige Klagen durch ihre Entscheidung, abzuweisen. Es ist denkbar und sogar wahrscheinlich, dass die Rechtsstreitigkeiten wieder aufzunehmen sind, wenn die FDIC einen anderen Klagegrund vorbringt/anbringt, worin eine oder mehrere FDIC Ansprüche abzuweisen wären/sind.
Während jeder Vermutungen über das mögliche Ergebnis der Verhandlung anstellen kann, wie der Streit um die FDIC-Ansprüche weitergeht, weiß keiner wie der Wert der abgewickelten Ansprüche ist, weil keiner sagen kann, wie Richter Collyer in ihrer Beurteilung, bezüglich der Ansprüche, urteilen wird. WMI glaubte einmal, das die Ansprüche gegen die FDIC sehr wertvoll zu sein schien und arbeitete Monatelang daran, eine Klage gegen die FDIC deswegen vorzubereiten, um sich die Vermögenswerte zu sichern. Die FDIC-Ansprüche bestanden darin, weil unter anderem das restliche Vermögen an WMB, nachdem die Gläubiger zufrieden gestellt waren, der Buchwert der WMB bis einschließlich 30. Juni 2008 (10-Quartal-Einreichung) ungefähr $ 26 Milliarden Wert war, dieselbe Zahl ist, die WMI zugewiesen wurde in seinen ungeprüften MOR am Anfang des vorliegenden Falles. Dass der Wert von $ 26 Milliarden vom MOR verschwunden sind und seine Eliminierung nicht dazu herangezogen werden kann, das nun die FDIC und JPM, wo die $4 Mrd. an Guthaben durch den MOR liegen, ein Rechtsstreit geführt wird über diese $4 Mrd., wem das Guthaben zugeteilt wird, das es sehr umstritten ist, das dies JPM gehört.
Ich verstehe, dass dieses Gericht die Beurteilung darüber zu treffen hat, was im besten Interesse mit den Vermögenswerten zu tun ist, und dies fair und gerecht sein wird. Dementsprechend bitte ich Sie, die Position der Aktionäre dabei zu berücksichtigen: Im Gegensatz zu den Anleihegläubigern, deren Ansprüche auf dem offenen Markt oder Handel über den Durchschnitt gehandelt werden, werden diejenigen, die für ein paar Cent gekauft haben, durch die Aufgabe des Eigenkapitals zur Verwertung durch die FDIC Ansprüche, verschwinden. Wenn nicht auf das Eigenkapital zurückgegriffen werden kann, sondern es ausgelöscht wird, werden die Anleihegläubiger Wertpapiere und Sicherheiten bekommen, wenn die WMI reorganisiert wird. Wenn, wie im Fall K-Mart, sich nach einer Reorganisation dann unentdeckte Werte finden lassen, werden die Anteilseigner (Stammaktionäre) schon in der Kälte stehen (also die Commons ausgebucht sein), aber der Anleihegläubiger wird ein zweites mal eine Goldgrube erleben.
Beschluss
Ungeachtet WMI `s Behauptung des Gegenteils, schlägt WMI vor, die FDIC Ansprüche aufzugeben und die Begründung des Verzichtes wird durch §554 geregelt, das aber eine Beurteilung des Wertes erfordert. Weil die FDIC Ansprüche unter 12 USC § 1821 (d) (6) (a) geregelt sind und dieses Gericht diesen Wert nicht entscheiden kann, kann es somit nicht den Verzicht auf die FDIC Ansprüche nach Paragraph §554 bewilligen/stattgeben. Natürlich kann dieses Gericht WMI (oder einer anderen Partei im Interesse) befehlen/bestimmen, den Fall an Richter Collyer zu übergeben, um auf die Fragen (einschließlich Wert und Gültigkeit) in Bezug auf die FDIC Ansprüche/Forderungen, in ihrem Gericht entscheiden zu lassen, wo der Fall auch hingehört.
Weil das Aufgeben/der Verzicht der FDIC-Ansprüche ein Schlüsselbestandteil des GSA und Plans (PoR) ist, kann dieses Gericht die Beurteilung darüber nicht entscheiden, es sei denn, dass der Wert und die Gültigkeit der FDIC-Ansprüche von Richter Collyer entschieden werden. Später, wenn ihre (Richter Rosemary Collyer) Entscheidungen in Bezug auf den Verzicht gegenüber FDIC-Ansprüche es WMI erlauben, weil sie festgestellt hat, dass die FDIC-Ansprüche wert- und nutzlos sind, kann dieses Gericht den Verzicht auf die FDIC Ansprüche unter Paragraph §554 weiterführen.
Aus den vorstehenden Gründen protestiere ich gegen jene Bestimmungen der GSA oder den Plan, die die Aufgabe/ den Verzicht der FDIC Ansprüche erfordert.
Respektvoll,
Daniel Hoffman
Am 18. November 2010
Ich hoffe sehr, das ich inhaltlich alles so wiedergeben konnte, wie es der englische Einspruch von Daniel Hoffman aussagt. Da es teilweise sehr komplizierte Textpassagen waren, war es mir trotz der Übersetzungsprogramme nicht eindeutig möglich, das hervorgebrachte Kauderwelsch zu deuten, habe aber versucht anhand der vorliegenden Informationen dies in die Übersetzung mit einzubringen. Jedenfalls habt ihr jetzt einen Überblick, mit welchen Argumenten Daniel Hoffman (und Bobfan) seinen/ihre Einspruch/Einsprüche über unseren Anwalt von United International vorbringen und wollen mal inständig hoffen, das diese gemachten Einsprüche Gehör bei Mary Walrath finden.
Herzlichen Gruss an euch
Qash