[Danke Freunde für die lieben Wünsche... @lander: Wenn Du die Übersetzungen liest, wirst Du feststellen, was uns erwartet und wir bekommen werden... das EC ist eindeutig für DS/POR7/GSA und die Erteilung der Releases. Das ist wohl bei dem Mediationsdeal heraus gekommen]
Und weiter im Text...
Die Kernaussage der Seite 1 ist eindeutig, dass das EC für alle Aktien kämpft und eindeutig für die Zustimmung des PoR7 und für die Erteilung der Befreiungen ist und dieses auch jedem Aktionär rät...
Kernaussage der Seite 2 sind die Punkte, die für die Aktionäre heraus kommen, wenn sie die "releases" erteilen... ansonsten weist das EC noch einmal eindrücklich auf die Erteilung der "releases" hin!
Fortsetzung von Teil 1 (http://www.ariva.de/forum/...3906-News-364286?page=6997#jumppos174940 ):
Seite 2 (PDF Seite 14)
Wenn der PoR7 vom Konkursgericht bestätigt wird, bekommen die Vorzugs- und Stammaktionäre, wenn sie sich dafür entscheiden, die Releases zu gewähren, die im Abschnitt 41.6 des PoR7 beschrieben sind, folgende dargelegten Punkte:
- Anteilige Aktien von 200 Millionen neuen Stammaktien der reorganisierten WMI und das Recht, eine kontrollierte Mehrheit des Verwaltungsrats von der reorganisierten WMI zu ernennen. Die reorganisierte WMI wird mit 75 Millionen $ Bargeld, einem möglichen Kredit von125 Millionen $ und anderem Vermögen kapitalisiert.
- Der Liquidations-Treuhandfonds [Abwicklungsgesellschaft oder Verwaltungsrat] kann für die Aktienhalter Barvermögen generieren, wenn alle bestätigten Ansprüche, Zinsansprüche und nachträglichen Ansprüchen voll bezahlt sind.
- Repräsentation im Vertrauensbeirat, der die Abwicklungsgesellschaft führt und regelt.
- Mehrheitlicher Anteil im Unterausschuss für Rechtsstreitigkeiten der Abwicklungsgesellschaft, der bestimmte Streitigkeiten regelt, die im Auftrag der Abwicklungsgesellschaft und seiner Begünstigten stehen.
Laut des PoR7, werden die Halter von Eigenkapital-Interessen, die durch die vor oder am 26. September 2008 ausgegeben Vorzugsaktien von WMI (im PoR7 als "Vorzugs-Eigenkapital-Interessen" [Vorzugsaktien] bezeichnet und als Klasse 19 klassifiziert) und die durch die vor oder am 26. September 2008 ausgegebenen Stammaktien von WMI (im PoR7 als "Interessen der Gewöhnlichen Aktie" [Stammaktien] bezeichnet und als Klasse 22 klassifiziert, kann aber auch Halter der DIME „Scheine“ in Klasse 21 einschließen, wenn das Konkursgericht bestimmt, diese Scheine zu Stammaktien zu konvertieren) repräsentiert werden, beeinträchtigt. Vorzugs- und Stammaktionäre sind stimmberechtigt, um den PoR7 zu akzeptieren oder zurückzuweisen.
RELEASES (BEFREIUNGEN) SIND ERFORDERLICH FÜR DEN ERHALT VON ZAHLUNGEN:
Abschnitt 41.6 PoR7 stellt bestimmte Befreiungen von den Aktien-Haltern zur Verfügung. Das EC empfiehlt, dass Sie diesen Abschnitt sorgfältig lesen.
BEACHTEN SIE BITTE, DASS SIE DAS KÄSTCHEN ANKREUZEN MÜSSEN, DASS DEN BEFREIUNGEN ZUSTIMMT (wörtlich: „ GRANTING THE RELEASE IN ORDER TO RECEIVE A DISTRIBUTION UNDER THE SEVENTH AMENDED PLAN“). DIE FRIST, UM DER BERFREIUNG ZUZUSTIMMEN UND IHNEN DADURCH ZU EINER VERTEILUNG ZU VERHELFEN IST, 2012 [ist wohl noch kein Datum festgelegt]. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Abstimmung zur Unterstützung (oder zur Ablehnung) des PoR7 per Stimmzettel vor oder bis zur Frist dem Gericht vorliegen muss. Die Frist, um den Stimmzettel bei Gericht einzubringen ist 2012 [ist wohl noch kein Datum festgelegt]. Wenn Sie diese Frist zur Abstimmung zum PoR/ versäumen, aber die Befreiungen gewähren und die Frist zu den Befreiungen einhalten, empfangen Sie eine Verteilung gemäß dem PoR7. VERZÖGERN SIE NICHT DIE ABGABE IHRER STIMMZETTEL. WMI Aktionäre, die den Befreiungen nicht zustimmen, bekommen nach Abschnitt 41,6 des PoR7 keine Zahlung/ Verteilung/ Ausschüttung.
Der rechtliche Bereich der Befreiungen wird in Abschnitt 41,6 des PoR7 definiert und in verbundenen Definitionen und in Verbindung stehenden Abschnitten des Planes. Generell geben die zustimmenden Aktienhalter Befreiungen für (a) die vier Gläubiger Hedgefonds, die bekannt sind als „AAOC“ (diese Hedgefonds werden auch...
Ende Seite 2 (PDF Seite 14)