Hallo meine WaMu-Freunde,
nach dem ich nun ein wenig Zeit hatte, habe ich nun diesen Report mal versucht im wesentlichen zu übersetzen. Da dieses Dokument 18 Seiten umfasst, habe ich mich auf Teilpassagen beschränkt, um in etwa damit zum Ausdruck zu bringen, was Maxwell (EC Sachverständiger) als auch Anderson (BDO Sachverständiger) wohl durch diese Einreichung des Reportes bei Mary Walrath bewirken will. Wenn ich das ganze versuche auf unseren Fall anzuwenden, so denke ich, hat Maxwell und Anderson wohl hier ein Auge auf die monatlichen Bewertungsberichte (MOR) geworfen, wo wahrscheinlich von WMI diverse Millionenbeträge nicht immer dieser MOR Aufstellung aufgeführt wurden und somit für die Aktionäre nicht erkennbar waren. Anscheinend hat WMI durch Goulding als Finanzdirektor hiermit versuch Vermögen verschwinden zu lassen, die dann auch so nicht hinterfragt wurden.
Zwar kann ich mich jetzt nicht genau an die Stelle seiner Aussage beziehen wo Goulding von Sargent zu den MOR Aufstellungen befragt wurde, welche Vermögen nicht zum GSA gehören und Goulding dann gesagt hatte, das man die Vermögen zwar monatlich updaten würde, diese sich unter $200 Mio. belaufen, aber in den MOR Aufstellungen nicht publiziert wurden. Ich kann mir nun vorstellen, das durch den Morgan Stanley Report, was eigentlich ein Urteil vom Surpreme Court ist (Oberstes Gericht), unsere EC-Anwälte mit Absicht auf diesen Fall verweisen wollen, um klar zu machen, das WMI gegen den Securities Act von 1933 verstossen haben und die Aktionäre nicht an Informationen beteiligt oder für Entscheidungen mit einbezogen hat, die aber ein bestimmtes Stimmrecht dazu inne hatten. In wie weit das Verfahren von Morgan Stanley auf unseren Fall anwendbar ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn es von Maxwell und Anderson schon miteingebracht wurde, dann hat dies bestimmt auch eine Bewandnis.
So, nun zu der Übersetzung des Morgan Stanley Reportes 2008 (Surpreme Court Urteil). Ich hoffe hiermit vielleicht auch ein wenig die Fantasie anzuregen, was daraus für unseren Fall als Erkenntnis gewonnen werden kann, um dem Report eine gewisse Wichtigkeit zu zuordnen, da dieser ja von Mary Walrath zu der Beweisführung (Evidence) noch nicht zugelassen wurde.
Der Morgan Stanley Report 2008 (Surpreme Court Urteil)
http://www.delawarebusinesslitigation.com/uploads/file/LAMPERS.pdf
A. Die ursprüngliche abgeleitete Klage
Am 11. August 2008 kündigte das Büro der New- York Obersten Justizbeamten („NYAG ") an, dass es Morgan Stanleys Marketing und Verkauf von Versteigerungsraten von Wertpapieren überprüfen will. Am 14.August 2008 gaben NYAG und Morgan Stanley eine Abmachung bekannt. Am 27.August 2008, weniger als zwei Wochen nach der Ankündigung der Abmachung, reichte LAMPERS (Louisiana Municipal Police Employees’ Retirement System = ein leistungsorientierter Pensionsplan für Polizisten in Louisiana) eine abgeleitete Aktionärsklage im Bundesgerichtshof im Auftrag Morgans Stanleys ein, der begründete, dass die Angestellten und Direktoren von Morgan Stanley für den Schaden haftbar gemacht werden, die das Unternehmen als Folge von Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung durch die NYAG Abmachung war. Andere Aktionäre reichten ähnliche abgeleitete Klagen zu dem Rechtsstreit ein, die zusammengefasst wurden. LAMPERS wurde Mitanführer in diesem zusammengefassten Rechtsstreit.
LAMPERS und die Mitankläger behaupten durch ihre schnellen eingereichten Klagen, dass ihr Anspruch deswegen als aussichtslos entschuldigt wurde, weil der Vorstand (Morgan Stanley) "von Straftätern beherrscht und kontrolliert wird, die damit fortsetzen, ihr eigenes Amtsvergehen zu verschleiern". Fall: Consol. S’holder Deriv. Compl. 78, In re Morgan Stanley & Co., Inc. Auction Rate Sec. Deriv. Litig., No. 08 Civ. 7587 (AKH) (S.D.N.Y. Feb. 2, 2009). Der Bundesgerichtshof beschloss eine Anordnung, dass sie die Rechtsprechung über diesen Rechtsstreit beibehält und stellte einen Zeitplan auf, für (i) die Kläger einen Rechtsstreit gegen den Vorstand (Morgan Stanley) zu führen, (ii) der Vorstand (Morgan Stanley) darauf Stellung nimmt, (iii) die Kläger anstreben, jede notwendige Entlastung zu unterstützen, die durch die Antwort des Vorstandes erfordert wird.
B. LAMPERS stellt eine Rechtsstreit Aufforderung.
In Übereinstimmung mit der Anordnung des Bundesgerichtshofs, brieflich datiert am 24. August 2009 ("Rechtsstreit Anspruch") forderte LAMPERS den Vorstand auf "Maßnahmen zu Verstößen gegen Treuepflichten und andere Amtsvergehen zu ergreifen, das von bestimmten leitenden Angestellten und Direktoren der Gesellschaft, in Bezug auf die Beteiligung der Gesellschaft für das Zuteilungsverfahren der Wertpapiere auf dem Markt", begangen wurde. Acht Monate später, brieflich datiert vom 26.April 2010 (der "Anspruchsverweigerungsbrief"), lehnte es der Vorstand ab, alle mögliche Maßnahmen in Reaktion auf die Prozessführung für die Ansprüche zu ergreifen. Brieflich datiert vom 12. Mai 2010 (die "Buch- und Aufzeichnungen Aufforderung") bat LAMPERS darum, dass Morgan Stanley bestimmte Bücher und Aufzeichnungen zur Ansicht entsprechend des Abschnittes 220 bereitstellt.
Entsprechend der Bücher und der Aufzeichnungen Aufforderung, versuchte LAMPERS und seine Rechtsberater durch diese Dokumente "[es] zu ermöglichen, die Ablehnung des Vorstandes zu der Aufforderung (Maßnahmen zu ergreifen) auszuwerten… ob vom Vorstand gleichzeitig eine vernünftige und in gutem Glauben ausgeübte kaufmännische Beurteilung gebildet wurde". Außerdem, weil der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung über dieses differenzierende Verhalten behielt, schrieb LAMPERS an den Bundesgerichtshof einen Brief, datiert vom 12.Mai 2010, um sich für diesen Fall eine Managementkonferenz einzufordern, betreffend der Bücher und der Aufzeichnungen, wie sie verlangt wurden. Mit Schreiben vom 19.Mai 2010 und in Kopie an den Bundesgerichthof gesendet, wies Morgan Stanley die Bücher und Aufzeichnungen Aufforderung zurück, mit der Begründung, das die Einreichung durch LAMPERS nicht dem eigentlichen Zweck zur Durchführung einer Überprüfung dient.
Mit Beschluss vom 1. Juli 2010, lehnte der Bundesgerichtshof das Ersuchen von LAMPERS ab, um in diesem Fall eine Managementkonferenz durchzuführen, weil der "Abschnitt 220 (c) vor sieht, das der oberste Gerichtshof mit der Zuständigkeit der ausschließlichen Rechtsprechung betraut ist, um zu bestimmen, ob die zu ersuchende Person für die Überprüfung berechtigt ist ein Überprüfung zu fordern. Der Bundesgerichtshof verfügte gegenüber den Anklägern, innerhalb 30 Tage aufzuzeigen, warum der Fall nicht abgewiesen werden sollte. Am 30. Juli 2010, vor der Reaktion auf die Anordnung zu der gerichtlichen Verfügung, reichte LAMPERS diesen Klagegrund ein. Am 2.August 2010 antwortete LAMPERS auf die Anordnung durch die gerichtliche Verfügung, um dem Bundesgerichtshof aufzuzeigen und darum bittend damit fortzufahren, dass das New Yorker differenzierende Verhalten "in der Schwebe" gehalten wird, während auf ein Ergebnis zu diesem Gerichtsverfahrens des Abschnittes 220 läuft (Surpreme Court). Durch die vom 14. September 2010 datierte Anordnung, entschied der Bundesgerichtshof, dass die abgeleitete Klage in der Schwebe "gehalten würde, bis das Oberste Gericht (Surpreme Court) eine Entscheidung trifft. Am 27.September 2010 reichte Morgan Stanley eine Beschwerde ein, LAMPERS Abschnitt 220 abzuweisen.
Eigentlicher Zweck
Abschnitt 220 (b) stellt im zugehörigen Bestandteil folgendes zur Verfügung:
Jeder Aktionär, persönlich oder durch einen Rechtsanwalt oder anderen Vertreter erklärend, soll auf die schriftliche Aufforderung unter Eid, das Recht darauf haben, während der üblichen Geschäftszeiten von dem Unternehmen alle vorgesehenen Geschäftstätigkeiten überprüfen zu können, und Kopien und Auszüge davon zu machen:
Das Unternehmens Aktienbuch, eine Liste von seinen Aktienhaltern und davon andere Bücher und Aufzeichnungen dazu....
Nachdem das Oberste Gericht (Surpreme Court) die Abweisung zu der Aufforderung zu den aussichtslosen Ansprüchen bestätigte, stellten die Aktionäre eine erneuerte Aufforderung an den Vorstand, hinsichtlich aller seiner Ansprüche, die der Vorstand zurückwies. Die Aktionäre bedienten sich dann einer Aufforderung des Abschnittes 220, um Bücher und genügend Aufzeichnungen zu erhalten "um zu bestimmen... ob der Sonderausschuss und der Vorstand, nach dem Urteil vom Delaware Gericht, in ihrer Analyse und der Ablehnung dazu, eingewilligt haben der Aufforderung nachzukommen“. Vizekanzler-Lamb (2.ter Richter des Obersten Gerichtes) empfahl den Aktionären sich die Ermahnung des Obersten Gerichts zu Herzen zu nehmen, indem es "versucht das Tool (Abschnitt 220) zu gebrauchen, um dieses zum Zwecke seiner Aufforderung zu verwenden, das eingereicht wurde, bevor die Beanstandung auf dieser Basis als falsch abgelehnt wurde. Der Vizekanzler entschied, dass der Abschnitt 220 für die Anforderung von Unterlagen unter diesen Umständen angemessen ist.
Die späteren Entscheidungen steuern: Das Nachprüfen, ob eine Rechtsstreit Aufforderung zu Unrecht verweigert wurde, ist der Abschnitt 220 der richtige Verwendungszweck für diesen Einsatz. In einem weiteren Versuch, durch eine Beschwerde eine Zurückweisung zu erhalten, hat Morgan Stanley beabsichtigt, die Untersuchung durch das Bemühen von LAMPERS zu dem kriminellen Fehlverhalten, zu verhindern. Daraus folgt, dass ein Aktionär unter diesen schmutzigen Bedingungen berechtigt ist Abschnitt 220 zu verwenden, um festzustellen, ob ein anderes unabhängiger erscheinender Vorstand oder Gremium für die Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflichten nach bestem Wissen und Glauben oder eine angemessene Untersuchung durchführen konnte. Im Einklang stehend mit dieser Ansicht, eine jüngste Entscheidung die durch den Delaware Supreme Court entschieden wurde, dass die Untersuchung einer Vorstand Entscheidung, eine ausgeübtes Aktionärs-Stimmrecht ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre überschreitet, stellte den eigentlichen Verwendungszweck unter Abschnitt 220 dar, obwohl die Aktionäre nicht eine glaubwürdige begründete Grundlage geschaffen haben, die dieses kriminelle Fehlverhalten bestätigen.
Im dem Berufungsverfahren bestätigte das Oberste Gericht von Delaware (Supreme Court) dem Bundesgerichtshof die Entscheidung für die fehlende Grundlage des kriminellen Fehlverhaltens. Der Oberste Gerichtshof fuhr dann fort, "für die zukünftige Führung" zu erklären, dass ein Aktionär mit identischen Umständen konfrontiert, die gleichen Bücher und Aufzeichnungen für die verschiedenen Zwecke der Bewertung der Direktoren, die zur Eignung dienen, erhalten kann. Das Oberste Gericht erklärte, dass der "[Vorstand] die Verantwortlichkeit in der Form annehmen sollte, dessen Recht unter dem Abschnitt 220, die zur Überprüfung irgendwelcher Dokumente andere Aufzeichnungen, eines Aktionärs unterworfen sind, um sich nicht auf die vom Vorstand getroffenen Entscheidung zu verlassen, um das angebotene zu akzeptieren. Morgan Stanley kann sich nicht auf den Aufforderungsverweigerungsbrief verlassen, um damit auszuschließen, dass das Recht von LAMPERS zum Abschnitt 220 verwendet werden darf. Ein Vorstand kann nicht den Gebrauch der Abschnittes 220 vereiteln, worüber das Oberste Gericht von Delaware zu diesen schmutzigen Bedingen befunden hat, Unregelmäßigkeit verteilt und vorenthaltend ist, indem ich ein selbst-gerechten Brief zu dem Prozess, ohne Inhalt heranziehe.
Ein solcher Ansatz würde das Recht vorsätzlich vereiteln, um diesen Abschnitt 220 zu verwenden, um die Aufforderung durch eine Verweigerung zu untersuchen. LAMPERS erkennt an, dass aus Rücksicht zu den Entscheidungen des Vorstandes die gewährt wurde, es geringe Gewinnaussichten aus ihrer Sicht darstellte, wenn es aufzeigt, dass ihre Verweigerung ungerecht war. Ob der Vorstand in der Tat ungerecht handelte ist derzeit nicht die Frage. Vielmehr ist die Frage, ob LAMPERSs Verwendungszweck (Abschnitt 220) zur Überprüfung richtige war. Sie war es.
Der Umfang der Überprüfung
Eine Überprüfung der Aktionäre wird auf jene Bücher und Aufzeichnungen beschränkt, die notwendig sind, um den angegebenen Zweck damit zu untersuchen. Siehe Sec. First Corp. v. U.S. Die Casting & Dev. Co., 687 A.2d 563, 570 (Del. 1997). Der Umfang der Erleichterung, die unter diesen schmutzigen Bedingungen gewährt wurden, sah Axcelis voraus, wo das Oberste Gericht von Delaware diesem Vorstand nahe legte, die Verantwortlichkeit sollte die Form annehmen, dass das Recht des Aktionärs unter diesem Abschnitt 220 unterworfen wird und die Überprüfung von irgendwelcher Dokumente und anderer Aufzeichnungen sich nicht auf die vom Vorstand zu beziehen hat. Außerdem hat LAMPERS einen Anspruch angegeben, den Verpflichtungsbrief von Simpson Thacher zu erhalten, so dass LAMPERS den Umfang der Verpflichtung des Unternehmens und seiner Wirtschaftsanreize bewerten kann. Weil LAMPERS einen Anspruch angegeben hat, den Skadden-Bericht und diese Aspekte der Skadden Untersuchung zu erhalten, hat LAMPERS einen Anspruch angegeben, den Skadden Verpflichtungsbrief aus denselben auf den Verpflichtungsbrief von Simpson Thacher anwendbaren Gründen zu erhalten.Wenn LAMPERS solch eine Anforderung stellt, dann muss Morgan Stanley es im Laufe der Zeit überdenken.
Beschluss
Aus den vorangehenden Gründen wird der Antrag zu einem Teil genehmigt und zu einem Teil abgelehnt. Im Umfang, den die Parteien durch ihren Konflikt nicht lösen können, sollen sie Verhandlungen über einen Zeitplan führen, der diese Zusammenfassung behandelt, die zu einer abschließenden Anhörung innerhalb von sechzig Tagen übergeht. SO IST DIE ANORDNUNG.
Leider habe ich hierzu jetzt kein abschließendes Urteil gefunden und es ist hier wahrscheinlich zu einer Einigung zwischen LAMPERS (Louisiana Municipal Police Employees’ Retirement System) und Morgan Stanley gekommen ist. Was aber recht interessant ist, ist die Tatsache, dass LAMPERS wohl mehrere Klagen gegen Banken geführt hat, so auch gegen Merrill Lynch und die Citigroup Bank, die wohl genauso mit den Ansprüchen von LAMPERS verfahren sind, wie es Morgan Stanley getan und somit gegen den Securities Act of 1933 verstoßen hat.
In diesem Sinne, ..... Gruss Qash