Das wäre aber nur bei einer negativen Entscheidung der EMA/EK der Fall, ob die Europäische Kommission wirklich schon vor dem Feststehen der EMA-Entscheidung etwas zum EU-Vertrag sagt ist fraglich.
Bei der Kündigung des UK-Vertrags gab es zum Beispiel keine Handelsunterbrechung
Bei der Kündigung des UK-Vertrags gab es zum Beispiel keine Handelsunterbrechung