bei einem genaueren blick auf die entsprechende adhoc ist meine vermutung wohl zu bestaetigen. wegen uebernahme aus sanierungszwecken wurd dem antrag stattgegeben, kein pflichtangebot an die uebrigen aktionaere abgeben zu muessen.
also hat der neue hauptaktionaer nun die aktien, fuer die kleinen aktionaere aendert sich gar nix
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Ad hoc - RTV Family Entertainment Befreiung vom Übernahmeangebot
17:17 09.02.06
Ad hoc-Mitteilung der RTV Family Entertainment AG (ISIN DE0005408918/ WKN 540891):
Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hatte mit Bescheid vom Freitag, den 14. Oktober 2005, einem von der F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH ("F&M"), Wien, sowie dem Alleingesellschafter der F&M, Dr. Stefan Piëch, gestellten Antrag zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre nach § 37 WpÜG stattgegeben. Die Befreiung stand unter der auflösenden Bedingung und dem Widerrufsvorbehalt, dass die wesentlichen Beiträge der an dem Sanierungskonzept beteiligten Parteien bis zum 31.12.2005 geleistet werden.
Die RTV Family Entertainment AG ("RTV") teilt hiermit mit, dass sämtliche Beiträge aus dem Sanierungskonzept von allen Beteiligten geleistet wurden und die auflösenden Bedingungen nicht eingetreten sind. Die seitens des BaFin stattgegeben Anträge zur Befreiung von einem Übernahmeangebot an die freien Aktionäre bleiben somit wirksam. Nach abgeschlossener Sanierung kann sich RTV nun unbelastet auf die Optimierung und den Ausbau des operativen Geschäftes konzentrieren, und freut sich die Ergebnisse für 2005 in Kürze bekannt zu geben.
München, 9. Februar 2006
RTV Family Entertainment AG Raimund Köhler Tel.089 99727121 Fax 089 99727191 Email: ir@rtv-ag.de