Zitat aus §33 WpHG: "Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen."
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
Wichtige Stammdaten Tiscon AG
Segment General Standard
Markt Regulierter Markt
Aktientyp Stammaktien
Aktienform Inhaberaktie
www.boerse-frankfurt.de/aktie/tiscon-ag
Sollte jemand Schwellenwerte (Stimmrechtsschwellen gemäß §33 WpHG) noch nicht dem Emittenten, also der Tiscon AG oder ersatzweise dem Insolvenzverwalter, UND der Bundesanstalt (BAFIN) gemeldet haben, rate ich dringend dazu, dass jetzt schleunigst zu tun. Ich selbst besitze noch unter 3% der Stimmrechte.