geänderten Antragsunterlagen für die GF 4 im Netz verfügbar. Hier kann man alles nachlesen:
www.uvp-verbund.de/...id=94AFADF0-92F1-44EA-AA54-E1CD7C0FF6AD
Oder anders gesagt, der Versuch der Errichtung einer Autofabrik in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Nachdem der erste Bauantrag wohl absolut nicht genehmigungsfähig war, hat man nun versucht einige Hauptprobleme zu entschärfen. Allerdings ist auch der nun ausgewiesene Wasserbedarf im Vergleich zu anderen Autoherstellern wohl noch viel zu hoch. Auch ist zumindest für mich nicht klar ersichtlich, ob sich die beantragten Maximalwerte auf den eventuellen Endausbau von 500000 Einheiten im Jahr beziehen, oder nur eine deutlich geringere Menge der ersten Ausbaustufe. Hier wäre die Angabe des Maximalverbrauchs pro Fahrzeug sicher hilfreich. Auch die Absenkung des Grundwasserspiegels in Teilbereichen (z.B.Presswerk), erscheint mir in einem Trinkwasserschutzgebiet durchaus problembehaftet. Auch die Tatsache, dass man für ein stark reduziertes Vorhaben plötzlich mehr deutlich mehr Fläche roden muss, ist durchaus erklärungsbedürftig. Jedenfalls dürften aus meiner Sicht bis zur endgültigen Baugenehmigung noch etliche nicht zu unterschätzende Hürden zu nehmen sein. Es bleibt also auch hier wieder mächtig spannend.