Kennst du dich da aus?
Wann verjährt so etwas?
Ich hab mir ein paar Artikel dazu durchgelesen. Die schreiben, es waren keine Preisabsprachen damals, sondern eine Gebietsaufteilung. Kunden aus einem Gebiet der Kongruenz hätten kein Angebot oder ein so teures Angebot bekommen, sodass immer der in der Region ansässige Zuckerproduzent zum Vertragsabschluss kam.
Dass ein Unternehmen einem Kunden kein Angebot unterbreiten möchte ist ja nicht verboten.
Die Gerichte argumentieren wohl:
Man kam aus der Zeit der Zuckerquoten und es wäre sowieso nicht damit zu rechnen gewesen, dass viele Kunden ihren Zuckerlieferanten hätten wechseln können, denn nur der überschüssige Zucker hätte ein Zuckerproduzent im entfernten Gebiet anbieten können
Wie will nun ein Gutachter konkret beziffern, wie groß ein Schaden ist.
Hätte es den freien Markt gegeben, wären die Zuckerpreise gefallen, das Jahr darauf wäre aber dann auch weniger produziert worden
. Und so kann man schon nichtmehr konkret sagen, was wäre gewesen wenn.
Wenn eine Modellrechnung zum zu hohen Zuckerpreis zulässig ist kommt mit Sicherheit auch eins, dass zeigt, dass anders auch möglich noch höhere Preise entstehen hätten können.