Wenn die Zuständigkeit nicht gegeben ist,oder auch nur die Verhältnismäßigkeit für die Prüfung der Insolvenz nicht gesehen wird,dann könnte Steini gegen Tekkie Ansprüche haben,bzw.diese geltend machen.Das könnte tatsächlich ,neben den Gerichtskosten Tekkie zum Zurückziehen des Antrages bewegen.Zumindestens kommt Fahrt in die ganze Sache.Und vielleicht verhandelt man dann so,das das bisherige Verfahren einbezogen wird,und mit einer Entschädigung erledigt wird,mit einer Aussicht auf baldige Genehmigung des S155.Selbst wenn das im Januar passiert und das dann final ist,ist das besser als es bisher war,mit einer Aussicht auf den Sommer oder gar nicht.