Dirty Jack
26.10.21 14:23
5
@Steinmätzchen
Privatperson?
Im Case No 7978/2021 geht es um: AJVH Holdings vs Steinhoff, also zwei Gesellschaften.
Der ganze Vorgang steht erst mal am Anfang.
Wir wissen nicht, inwieweit sich beide Gesellschaften schon aufeinander zubewegt haben, wenn überhaupt.
AJVH nimmt sein Recht aus Schadensersatzforderung war und versucht an Hand der Klage auf vorläufige Liquidation der SIHNV seinen Anspruch zu sichern.
Nicht mehr und nicht weniger.
Frau Slingers hält sich an die entsprechenden verfahrenstechnischen Abläufe und das kostet Zeit, klar.
Rechtsstaatliche Verfahren sind, auch besonders in Deutschland, keine Schnellprozesse.
Das alles passt natürlich nicht in die Kurserwartung einer anonymen Masse, aber ist auch kein Grund zu diffamierenden Vorwürfen gegenüber Beteiligten.
Letzter Satz bezieht sich natürlich nicht auf deine Posts.
Nyul
26.10.21 14:30
27
Feedback IR zu Case 7978/2021
Ich habe von der IR Feedback bekommen zu meiner Anfrage, wann die Anhörung heute stattfindet, und ob neben PIC und Hamilton auch die Intervention von Deloitte auf der Tagesordnung steht.
Das Feedback lautet, dass die Anhörung für vier Tage angesetzt ist - von heute bis Freitag.
Und man könne sich leider nicht zum Zeitplan oder zum Inhalt der einzelnen Sitzungen äußern, da dies sehr komplex ist und vom Richter festgelegt wird.
Sorry für "on topic"!
Steinmätzchen
26.10.21 14:38
4
@AlSteck
Das genügt nicht. Selbst unter Berücksichtigung des sehr merkwürdigen Rechts in SA, muss jeder Richter vorab prüfen, ob eine solche Anschuldigung Substanz enthält, andernfalls könnte jeder jederzeit ein Unternehmen vor Gericht zerren und mit der Liquidierung bedrohen.
Noch einmal : Die Beurteilung der Plausibilität der Klage muss unabhängig davon erfolgen, ob man im Falle ihrer Zulassung überhaupt zuständig wäre. Eine nicht oder nicht ausreichend begründete Klage kann stets abgewiesen werden. Andernfalls müsste jeder Unfug verhandelt werden. Und wenn selbst in SA das primäre Ziel eines Insolvenzverfahrens der Versuch der Rettung des Unternehmens ist, macht die Beschäftigung mit Mosterts Klage erst recht keinen Sinn, oder hat Mostert in der Klage auch überzeugend begründet, warum SH selbst mit dem GS nicht zu retten wäre ?
Der Treppenwitz wird umso deutlicher, wenn man diese primäre Intention des möglichen Insolvenzverfahrens auf die Klage ummünzt : Demzufolge klagt Mostert auf Insolvenz, um zusammen mit dem Gericht zu versuchen SH zu retten, dafür ist es notwendig das GS zu blockieren....
Steinmätzchen
26.10.21 14:49
" AJVH nimmt sein Recht aus Schadensersatzforderung war und versucht an Hand der Klage auf vorläufige Liquidation der SIHNV seinen Anspruch zu sichern. "
Für mich eine klassische Schutzbehauptung. Die Kuh kann und würde die Milch freiwillig abgeben, um sie zu melken muss sie nicht geschlachtet werden.
Ich denke, nach den erfüllten weit höheren Nachforderungen von Hamilton, gäbe es auch kein Veto von Gläubigern und Klägern, könnte man Mostert mit im Vergleich zu Hamilton weit geringeren Beträgen endlich los werden, um den GS abzuschließen.
jeder Richter muss prüfen, ob die Anschuldigung Substanz enthält und angesichts des zurückgestellten Rechtsstreits zwischen AJVH Holdings und Steinhoff ist die Substanz für eine Klage gegeben.
Aufgrund der Tatsache, dass sich Steinhoff aktuell in einem S155 und einem SoP befindet, ist auch eine Überschuldung möglich.
Ja und es ist ein Fakt, dass ich überall auf der Welt, wenn ich genug Kleingeld habe, jemanden vor Gericht ziehen kann, egal ob begründet oder nicht. In einem solchen Fall kann jemand mit viel Geld jemanden mit wenig Geld komplett an die Wand fahren. So sind die Systeme und da hilft lamentieren recht wenig.
aboutback
26.10.21 14:52
2
@Steinmätzchen
Deine Formulierung des Treppenwitzes trifft die Ironie des echten Lebens.
Bezüglich der Zuständigkeitsfrage bin ich anderer Meinung. Nur wenn ich generell für etwas Zuständig bin macht die Überprüfung des Berechtigtseins eines Anspruches überhaupt erst Sinn.
Tja...und leider sind wir erst am Anfang.
Gedanke dazu.
Frau Slingers hat der Welt gezeigt, dass SA keine B....Republik ist, Gesetze hat und sich auch daran hält.....nichts desto trotz wird sie mindestens so sehr wie wir Aktionäre ein Interesse daran haben, dass der Fall per Vergleich erledigt wird.
Denn egal wie rum das Urteil, selbst erst in der letzten Instanz ausfallen würde, es würde Wellen schlagen an denen niemand ein Interesse hat, auch nicht die Tekkies.
Dirty Jack
26.10.21 14:58
2
@Steinmätzchen
Da wären wir wieder beim Hauptverfahren 8276/2018, welche zum Abschluss zu bringen wäre.
Aber dort scheint alles zu ruhen.
Zu den Bedingungen, die Steinhoff verlangt, würde sich AJVH nicht vergleichen lassen, da sie auf die volle Wahrheit, was zum Crash geführt hat beharren und Steinhoff dies eben mit nem Vergleich alles aus der Welt und die "Wahrheit" unter den Teppich kehren möchte.
Hast du dich noch nie gefragt, was wohl alles noch im Komplettbericht von PwC stehen könnte?
Ich möchte auch sehr gern das GS abgeschlossen haben.
Und eine vorläufige Liquidation wäre keine Schlachtung der Kuh, sondern die Überwachung des Milchflusses auf Entscheidung eines Gerichtes.
Aber soweit sind wir noch nicht.
Stein_der_Weisen
26.10.21 15:04
4
@Dirty
Ich habe da so ein Gefühl, daß der Bericht auch zu Ungunsten von Mostert ausfallen könnte.
Zu hohe Kaufsummen wurden ja regelmäßig von Steinhoff gezahlt, und sowas mit "Cashback" für Jooste oder den Vorstand zu verbinden, bedarf einiger Absprachen. Vielleicht befinden sich dazu noch passende SMS oder Email in den Unterlagen?
SIHVN_ALL_IN
26.10.21 15:11
Ich würde nicht so weit gehen und sagen das "Steinhoff die "Wahrheit" unter den Teppich kehen möchte".
Vielmehr halte ich es für richtig und erfoderlich das das Steinhoff Management dafür Sorge trägt das "alles aus der Welt kommt" unter Zuhilfenahme des GS und somit für eine "rechtssicher" Basis dieser Holding für die Zukunft zu schaffen.
Das erwarte ich als Investor auch vom LdP Team und so habe ich diese auch bisher wahr genommen.
Dirty Jack
26.10.21 15:11
4
@Stein_der_Weisen
Vielleicht hast du Recht, es könnte sich im Komplettbericht eine Unmenge schmutziger Wäsche befinden, für die es nicht genug Waschmittel gibt.
Es könnte sich aber auch alles an Vorwürfen in Luft auflösen.
Für beide Varianten wären im Anschluss an die Veröffentlichung wohl massenweise juristische Verfahren möglich, die unendlich viel Zeit kosten und letztendlich Steinhoff auf der Timeline ausbluten lassen würde.
Selbst wenn am Ende ein Freispruch stünde, erleben möchte solche Mammutverfahren in vielen Jurisdiktionen wohl niemand.
wurde doch an die Aufsicht gegeben oder etwa nicht? Was hat die Aufsicht bisher getan gegen Jooste and friends?