Es muss aber unter Einbeziehung der beiden Schutzschirmverfahren geprüft werden,
und nicht ohne deren Berücksichtigung.
Wenn dieses berücksichtigt wird,ist Steinhoff nicht insolvent,auch eine Insolvenzdrohung liegt nicht vor.
Die Sarb Genehmigung kann hier noch viel wichtiger sein,das die vor ! der Prüfung bereits vorliegt.
liegt nicht vor.Bezieht man dazu ein,das die Kläger keinen Titel haben,also nicht Steinhoff zu einer Zahlung verurteilt wurde und ! Steinhoff nicht zahlen würde,oder könnte,vielmehr nur Dinge behauptet werden,angehört werden bei Gericht,kann und darf kein Verfahren eröffnet werden.
Da man offensichtlich mit der Nichtsanktionierung des S155 erst die Gefahr der Insolvenz durch gerichtliche Maßnahmen herauf beschwört.... ( Zeitfaktor / Zinsen / Umschuldung )wehrt sich Steinhoff völlig zu Recht mit allen Mitteln gegen Zuständigkeiten,obwohl die vielleicht gegeben sind,aber auch hier könnte man im Ermessen ebenso entscheiden,das man das NL Verfahren akzeptiert,selbst wenn man das nicht müsste.() Die Abwägung der Rechtsgüter ist nicht erfolgt,es läuft zu Ungunsten Steinhoffs.
Auch wäre es möglich das ein Gericht in Südafrika,das S155 unter Auflagen in Kraft setzt.
Nämlich eine Auflage,das Steinhoff diejenige Summe,die streitig ist auf ein Sperrkonto hinterlegt.
Ich bin mir sicher,das dies gängige Praxis wäre,und irgendwann werden wir erfahren,warum es so seltsam läuft.
Es kann doch nicht zu Lasten einer Gesellschaft gehen,das die Gerichte es nicht schaffen die alten Tekkie Sachen zu einem Abschluß zu bringen,oder eben abzuweisen.
Leider,leider ist nicht damit zu rechnen,das Ende Januar alles erledigt ist.Dennoch stellt sich die Frage der Insolvenz nicht.Grund: keine kurzfristig anstehenden Verbindlichkeiten,welche nicht bedient werden könnten.
Eigentlich ein Grund genau jetzt die Steinhoff Aktie zu kaufen.Eigentlich...^^