" Tekki könnte es theoretisch so sehen:
Kein abgeschlossenes s155, ein SoP das die Richterin anzweifelt, also müssen alle Verbindlichkeiten, auch die über SoP uns s155 geschlossenen Vergleiche, bei der Frage der Insolvenz betrachtet werden.
Könnte Slingers dem Folgen? "
Nur dann, wenn sie entweder a) nicht weiß, was sie tut oder b) es als ihre Aufgabe sieht zusammen mit Mostert SH unbedingt in die Insolvenz zu treiben. Bei letzteren bin ich mir nicht mehr sicher. Fr. Slingers Aufgabe wäre es selbst bei Zulassung der Klage vordergründig eine Rettung des beklagten Unternehmens im Insolvenzverfahren anzustreben, insofern widerspricht es diesem Ziel das rechtskräftige SoP in Frage zu stellen und dient eher der Suche nach Gründen SH mit aller Macht vors Schienbein zu treten, sich den Interessen von Mostert anzuschließen.
Vielleicht kann der ein oder andere bei Kenntnis bitte folgende Fragen beantworten :
1. Über welche Vermögenswerte verfügt Mostert, mit denen er haftbar gemacht werden könnte, sein es die Gerichtskosten bis zur letzten Instanz oder Schadenersatz ?
2. Unabhängig davon, ob die Einsprüche zum S155 überhaupt zulässig sind und das Gericht womöglich Druck ausüben will sich bis Ende Januar zu einigen, käme es zu einer Einigung, könnte dann über einen Eilantrag der Stempel fürs S155 vorverlegt werden, um weitere überflüssige Kosten zu sparen ?
3. Gibt es ab 28.10. bei Slingers einen Zeitplan, oder kann sie theoretisch bis zur Pleite von SH weiter darüber sinieren, ob sie ein Verfahren eröffnet, welches SH nur dann liquidiert, wenn es nicht gerettet werden kann, wozu es hilfreich sein kann einfach länger darüber nachzudenken, weil das die Frage dann selber beantwortet ?