Ich sehe diese Terminverschiebung eigentlich entspannt. Warum sollte bei SH auch mal alles nach Plan laufen? Wäre doch zu einfach.
Den Kursverfall würde ich mit dem Ausstieg der im September eingestiegen Kurzfristzocker begründen. Diese dürften vermutlich mit einem GS in ein paar Monaten gerechnet haben.
Die Einsprüche im S155 müssen wir hald erdulden. Im Großen und Ganzen wird das aber an der Sanktionierung nur vom Termin her was ändern können.
Warum? Um dieses Verfahren nicht zu sanktionieren, würde es, nach meinem Verständnis, entweder Einsprüche eines größeren Teiles (über 25%) der Anspruchsberechtigten erfordern; oder es müssten Verfahrensfehler begangen worden sein.
Sonst hätte es, in Anbetracht der 75% Klausel, ja keinen Sinn und der Gesetzgeber hätte eine 100%ige Zustimmung festgelegt.
Zum Verfahren von Mostert. Diesem sehe ich ebenfalls entspannt entgegen.
Seine Intension ist doch im Grunde nur, seine Vertragsauflösungsklage aus 2018, abzusichern.
Zur Zeit wurde bis jetzt, erstmal nur die mögliche Zuständigkeit der Klage in SA verhandelt und erstinstanzlich entschieden. Als nächstes folgt jetzt mal die Beeinspruchung der Zuständigkeit, sowie der Interventionen.
Nach diesen wird wohl mal die Zulässigkeit des Klagsbegehrens an sich verhandelt. Hat Mostert überhaupt eine erforderliche Parteienstellung, einen entsprechenden Gläubigertitel, etc..
Kann mir gut vorstellen, dass es hier schon ein Ende finden könnte. Denn, die Vertragsauflösung wurde noch nicht entschieden.
Außerdem ist auch Mostert ohne Anmeldung seiner Forderungen an das SOP gebunden.
Hoffe daher auf eine Entscheidung in diesem Fall, sozusagen als Weihnachtsgeschenk.