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Steinhoff International Holdings N.V.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Steinhoff International Holdings N.V. nicnac72
nicnac72:

nur das ich auch mal wieder so tun kann

 
09.10.21 17:14
das ich was verstehe
wie ist das nun?
die klage von tekkie ist nun in afrika zulässig und es wird nun ein neuer termin gesucht?
nehmen wir mal den fiktiven termin "februar" als fixen termin her der allen beteiligten- ausser steinhoff, passt.
wird steinhoff wegen dieses termins gefragt oder wird der vom gericht festgesetzt? kann steinhoff dann sagen das man februartermin gleich streichen kann weil wir bis dahin dann tatsächlich doch insolvent sind wegen der 500 millionen zinsausgaben?


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Steinhoff International Holdings N.V. H731400
H731400:

@nicnac72

 
09.10.21 17:17
Wenn der Termin im Februar. ist dann ist er im Februar. kein Richter beschäftigt sich mit Zinsen etc……

Wäre bitter für uns.
Steinhoff International Holdings N.V. Höllie
Höllie:

Die Terminsuche

 
09.10.21 17:22
betrifft das S155-Verfahren. In der Liquidationsfrage gibt es m.W. noch keine weiteren Termine.

Die Februarangabe ist die Vermutung eines Puplizisten aus Südafrika. Immerhin war die Sanktionierung vor den Einsprüchen auf der Dringlichkeitsliste, das zeigt, daß man sich bei Gericht sehr wohl bewusst ist, daß man dieses Verfahren tunlichst nicht auf die lange Bank schiebt.

Sicher sind auch die Terminkalender der Gerichte in SA voll bis übervoll, das heißt aber nicht, daß man einen dringlichen Fall nicht reinschieben könnte.

Letzlich gilt aber: nix genaues weiß man nicht.
Steinhoff International Holdings N.V. nicnac72
nicnac72:

ich kapier auch nicht

 
09.10.21 17:28
was tekkie glaubt wie die rückabwicklung laufen soll. wieviel jahre sollte das dauern. ist mostert als geschäftsmann dann noch seriös und angesehen?
alles ein gespielter witz.  
Steinhoff International Holdings N.V. Stein_der_Weisen
Stein_der_We.:

@Monnemer

2
09.10.21 17:30
Zum Vierhundertdrölfzigsten Mal: Es gibt keine Forderung seitens Tekkie.
Ergo wird Steinhoff auch nicht verhandeln, könnte ja jeder kommen.

Es gibt ein seit 3 Jahren laufendes Verfahren und den *Wunsch* nach Geld oder den ehemaligen Filialen seitens Mostert. Aber haben wir nicht alle irgendwelche Wünsche, ärgerlicherweise wurde mein letzter Wunsch nach 100 Millionen EUR auch nicht erfüllt.

Steinhoff International Holdings N.V. Der_Monnemer
Der_Monnem.:

@Stein

 
09.10.21 17:37
Es geht mir hier nicht um die juristisch oder betriebswirtschaftlich Korrekte Definition der "Forderungen", sondern darum, dass Tekkies etwas "fordert" und im diesem Zuge das gesamte Verfahren durch neue Gerichtsverhandlungen verzögert. Und allein um 1 Monat Verzögerung zu sparen würde es sich für Steinhoff doch schon "lohnen", die Summe zu zahlen. Ein pragmatischer Ansatz. Aber wohl unrealistisch.
Steinhoff International Holdings N.V. numi76
numi76:

Der_monnemer

 
09.10.21 18:02
Das würde ich aber nicht Forderung sondern Erpressung nennen.  
Steinhoff International Holdings N.V. Der_Monnemer
Der_Monnem.:

@numi

 
09.10.21 18:18
Wohl war. Sehr frustrierend, dass dies rechtlich möglich ist. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird Mostert Steinhoff empfindlich schaden. Jeder Monat länger verzögert die Umschuldung und kostet Steinfhoff Millionen.
Steinhoff International Holdings N.V. langolfh
langolfh:

@Hölle

 
09.10.21 18:19
Leider ist es doch so,das Richterin Slingers geradezu zu verhindern sucht,das es beschleunigt weiter geht.
Es sind nicht alle Seiten unterschrieben,nur die letzte.....dokumentiert nicht den Gläubigerstatus.
Ja gehts noch? Wohlwollend würde man die Unterschriften anfordern,oder die Dokumente unterschrieben.Auch Gerichte können einen Anruf tätigen,ein E-Mail schicken,ein Fax.
Und der Richter fürs S155 hat wohl auch keine Eile mehr,nachdem von oben Steini aus der Eilsache geflogen ist,oder ?
Steinhoff International Holdings N.V. langolfh
langolfh:

Wichtig zu erfahren wäre:

 
09.10.21 18:23
Welchen Stellenwert messen die Gerichte dem Long Stop Date bei,
und hat es überhaupt einen Stellenwert?
Und wie kann Steinhoff unterstützt werden,da die Unterstützung bislang ja torpediert wurde?
Steinhoff International Holdings N.V. langolfh
langolfh:

@Bcool

 
09.10.21 18:30
Diese Gesichtswahrung ist aber dann entscheidend.
Das Verfahren in den Niederlanden erübrigt nämlich die wesentlichen Verfahren in Südafrika.
Die Prüfung der Insolvenz ist nämlich bereits geschehen und durch den Vergleich erledigt.
Würde das verdammte Verfahren endlich akzeptiert,dann kann Südafrika nämlich nicht zuständig sein.
Die Zuständigkeit wurde nämlich nur formal geprüft und bejaht,weil Steinhoff in Südafrika in Stellenbosch Ihren Firmensitz hat und Immobilien besitzt.
Das geführte und abgeschlossene Verfahren ist damit ad absurdum geführt worden.Und warum man das da niemand verklickern kann,klar entstehen da nun Verschwörungstheorien,wie ja hier auch schon User bemerkt haben.
Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@langolfh

4
09.10.21 18:37
Die Einlassungen der Richterin Slingers bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts für die Liquidationsklage ist vom Standpunkt der rechtlichen Betrachtung nachvollziehbar.
Wichtig für diese Zuständigkeit ist das COMI (Centre of Main Interests).
Was versteht man darunter?:

"In vielen Ländern rund um den Globus ist es ein feststehender Grundsatz, dass das auf die Insolvenz anwendbare Recht (lex concursus) das Recht der Rechtsordnung ist, in der das Unternehmen seinen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) hat. Dies ist der Ort, an dem das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) eingeleitet und durchgeführt werden sollte. In der Regel wird der COMI mit dem Ort der Eintragung des Unternehmens übereinstimmen. Andernfalls wird er sich an dem Ort befinden, an dem der Schuldner regelmäßig seine Interessen wahrnimmt und der für Dritte feststellbar ist (siehe z.B. Artikel 3 EIR, Neufassung). Dazu gehören häufig Überlegungen zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens, zum Standort der Humanressourcen oder sogar zum Wohnsitz der Geschäftsführer.

Mit der Einführung des COMI-Konzepts soll vor allem sichergestellt werden, dass Insolvenzverfahren effizient und vorhersehbar abgewickelt werden, d. h. es sollen parallele Konkursverfahren und Umstrukturierungen vermieden werden, die logischerweise die Transaktionskosten erhöhen und zu einem unkoordinierten Verkauf der Vermögenswerte des Schuldners führen können. Es liegt auch im Interesse der Gläubiger, sich der Risiken im Zusammenhang mit der möglichen Insolvenz ihrer Gegenpartei bewusst zu sein und sie zu berücksichtigen."

www.leidenlawblog.nl/articles/...in-the-era-of-decentralisati

Da kann man mal die Insolvenzprüfung locker außen vor lassen, da diese wohl positiv im Sinne SIHNV verlaufen dürfte.

Aber allein die COMI Prüfung stellt Fragezeichen für das SoP in NL auf, zumindest für die Juristerei in Südafrika.

Wohnsitz der GF, Hauptgeschäftstätigkeit?
Dein Avatar ist doch hoffentlich schon die neue Firmenzentrale in London oder sehen wir da ein großes Gebäude in Stellenbosch? ;-)
Marktinformationen:
Da steht immer wieder Stellenbosch drunter unter den DGAP News.

Man hat hier den Gegenkräften eine offene Flanke geboten, die man nun schnellstmöglich schließen muss.
Und macht sich dadurch abhängig von den Terminkalendern der Richter und der Gegneranwälte.

Steinhoff International Holdings N.V. BCool
BCool:

@Langolfh

 
09.10.21 18:39
ich setze auf auf Miss Slinger dass sie lediglich ein von Tekkie ein nicht anfechtbares Verfahren durchzieht, um am Ende zu sagen, dass SH nicht insolvent ist. Und damit die Tekki-  Ansprüche obsolet sind. Ich hoffe dass es genauso läuft. Besser wäre noch wenn s155 parallel bestätigt wird.
Steinhoff International Holdings N.V. Höllie
Höllie:

@ langolfh

2
09.10.21 18:43
na klar hätte Slingers anders reagieren können. Wir machen auch 1-2 mal im Jahr Gutachten für´s Gericht, und da wurde nie was anderes als die letzte Seite der Zusammenfassung unterschrieben, Es gab nie irgendwelche Einwände vom Gericht oder von den Parteien.

Die Sanktionierung ist übrigens nicht "von oben" aus der Dringlichkeitsliste geflogen, sondern automatisch, weil es diese Einsprüche und die Übereinkunft der Verlegung gab. Ich schätze, daß Steinhoff einen neuen Dringlichkeitsantrag stellen und der dann seinen Lauf nehmen muß.

Aber ich zitiere mich selbst: nichts genaues weiß man nicht ;-)
Steinhoff International Holdings N.V. Squideye
Squideye:

@langolfh: 18:30

4
09.10.21 18:49

Zitat:
"Das Verfahren in den Niederlanden erübrigt nämlich die wesentlichen Verfahren in Südafrika."

Also, aus dem gestrigen Text von Seppo um 18:32 https://www.ariva.de/forum/...ngs-n-v-531686?page=13973#jumppos349332 glaube ich folgendes enthieroglyphen zu können:

"Slingers wies auch den Antrag der niederländischen Verwalter von SINHV auf Beitritt ab.
Slingers stellte fest, dass das von ihnen beauftragte niederländische Gericht seine Entscheidung auf einen falschen Sachverhalt stützte, da sich der Hauptsitz von SIHNV in Wirklichkeit in Südafrika befand.

Folglich habe das Gericht in Amsterdam seine Zuständigkeit auf die unzutreffende Tatsacheninformation gestützt, dass das Zentrum der Antragsgegnerin eines ihrer Hauptinteressen in den Niederlanden sei. Die Insolvenzordnung gilt nicht für ein Unternehmen, das nur aus Bequemlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist.

Die Verwalter wurden gemäß dem niederländischen Konkursgesetz im Rahmen des Zahlungsaufschubverfahrens bestellt, mit dem SIHNV einen Vergleich mit den Klägern abschloss.
Slingers verweist auf einen Gerichtsbeschluss zu ihrer Ernennung, in dem das Bezirksgericht in Amsterdam feststellt, dass sich die "Hauptinteressen von SIHNV in den Niederlanden befinden". Sie sagt, das Gericht in Amsterdam habe seine Zuständigkeit auf der Grundlage der Insolvenzvorschriften der Europäischen Union (EU) für die Prüfung des Zahlungsaussetzungsverfahrens festgestellt.

Die Antragsteller, die die Liquidation beantragen, bestreiten, dass die Niederlande das Zentrum der Hauptinteressen von SIHNV sind.


Die Antragsteller machen geltend, dass SIHNV zwar in den Niederlanden gegründet wurde, dass aber "die Geschäfte von der Hauptverwaltung in Stellenbosch aus gesteuert und Entscheidungen dort getroffen werden".

Slingers sagt, dies sei von den Verwaltern nicht bestritten worden.

"Folglich hat das Gericht in Amsterdam seine Zuständigkeit für die Prüfung der Aussetzung des Zahlungsverfahrens auf die unrichtige Tatsacheninformation gestützt, dass das Zentrum der Antragsgegnerin eines ihrer Hauptinteressen in den Niederlanden ist", stellte Slingers fest.

Die Antragsteller hätten überzeugend dargelegt, dass die europäischen Insolvenzvorschriften nur für ein Unternehmen gelten, dessen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in einem EU-Mitgliedsstaat liegt, und dass dies der tatsächliche Mittelpunkt der Überwachung und Verwaltung der Interessen eines Unternehmens sein soll."

"Die Insolvenzordnung gilt nicht für ein Unternehmen, das nur aus Bequemlichkeit in einem EU-Mitgliedsstaat registriert ist."

Die Verwalter hätten nicht nachgewiesen, dass das Gericht in Amsterdam die erforderliche Zuständigkeit habe, um sie in ihrer derzeitigen Eigenschaft als Verwalter der Beklagten zu bestellen.

"Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Gericht in Amsterdam auf der Grundlage einer gültigen Vermutung gehandelt hat, die ihm die erforderliche Zuständigkeit für die Bestellung der Verwalter verleiht, würde es gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, eine Entscheidung anzuerkennen und zu vollstrecken, die sich auf der Grundlage der mir vorliegenden Gerichtsunterlagen auf falsche Informationen stützt."

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#349166

Steinhoff International Holdings N.V. Sushu
Sushu:

Der Pic

 
09.10.21 18:59
als größter bekannter Anteilseigner ( korrigiert mich falls es nicht mehr so ist ) schaut sich das meiner Meinung nach auch alles etwas zu entspannt an. Solange der nicht öffentlich kritisiert was Steinhoff da so treibt, solange kann man eigentlich auch cool bleiben.  
Steinhoff International Holdings N.V. Höllie
Höllie:

Vielleicht redet ihr aneinander vorbei

4
09.10.21 19:01
Slingers ist der Ansicht, daß die Vertreter nicht zu Recht bestellt worden sind, denn die NL-Gerichte seien dafür nicht zuständig gewesen.

Was sie aber nicht bestreitet und bestreiten kann: das SOP-Verfahren ist rechtmäßig und korrekt abgelaufen, denn dafür ist das COMI nicht ausschlaggebend. Ergo ist dieser Teil unwideruflich erledigt und rechtsgültig. Die Behauptung einer Insolvenz ist spätestens damit widerlegt.

Von daher kann man es schon so sehen, daß sich die wesentlichen Verfahren erübrigen (auch wenn das die Gerichte erst noch bestätigen müssen)
Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

Freunde,

 
09.10.21 19:16
SH muss nur nachweisen, nicht insolvent zu sein. Mostert kann das mit einer bloßen Behauptung nicht durchbrechen und das Gericht nicht auf Basis dieser Behauptung feststellen. Einfach oder? Frau Slingers hat genau diesen Weg aufgezeigt, COMI hin, COMI her.
Steinhoff International Holdings N.V. also so
also so:

@Höllie

 
09.10.21 19:22
Hat die Richterin gesagt, die NL-Gerichte sind dafür nicht zuständig oder die NL-Gerichte seien dafür nicht zuständig gewesen? Die Übersetzung war sehr schlecht und es macht einen großen Unterschied.  
Steinhoff International Holdings N.V. mtbike
mtbike:

@ Dirty, das mit COMI

 
09.10.21 19:23
sollte doch gleich am Anfang in Amsterdam geprüft worden sein. Kann mir nicht vorstellen, daß dies bei einem so umfangreichen Verfahren links liegen gelassen wurde!
Steinhoff International Holdings N.V. Thor Donnerkeil
Thor Donnerk.:

@Coppi

3
09.10.21 19:28
Ich denke es ist andersrum: Mostert&Co. müssen Steinhoff nachweisen, DASS Steinhoff insolvent ist. Die Beweislast liegt m.Mn. nicht bei Steinhoff. Und dann wollen wir doch mal sehen, wie eine Insolvenz Steinhoffs bewiesen werden soll ;-)  
Steinhoff International Holdings N.V. navlover
navlover:

mtbike

 
09.10.21 19:29
Die Frage nach dem COMI ist nur relevant, falls ein Insolvenzantrag gestellt wird. In NL wurde ja kein Antrag gestellt.
Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

@mtbike

3
09.10.21 19:31
Davon gehe ich auch aus, dass die Prüfung an Hand der Unternehmensregistrierung als erfolgreich eingestuft wurde.
Nun stuft ein Gericht das COMI anders ein und die Südafrikaner sitzen jetzt am Zeithebel, nur darum geht es mir.
Kostbare Zeit geht verloren, nicht nur in Bezug auf Zinsen, am GS hängen noch viele andere wichtige Dinge und Entscheidungen.
Da können wir hin und her diskutieren, damit ändern wir nicht die Terminkalender der Richter und Gegneranwälte.
Wenn hier jetzt gemauert wird, kommen wir in Schwierigkeiten.
Steinhoff International Holdings N.V. navlover
navlover:

COMI

 
09.10.21 19:35
Basierend auf COMI konnte also in SA ein Insolvenzantrag gestellt werden. Daraufhin hatte die Richterin keine Alternative, als sich mit der Sache ergebnisoffen zu befassen. Insolvent ist ein Unternehmen, wenn es überschuldet ist und/oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Letzteres scheidet klar aus, aber die zweifellos gegebene Überschuldung könnte gefährlich werden. Da ist  ggf. SNH in der Pflicht darzulegen, wie mit den Schulden umgegangen werden kann.

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