Die Einlassungen der Richterin Slingers bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts für die Liquidationsklage ist vom Standpunkt der rechtlichen Betrachtung nachvollziehbar.
Wichtig für diese Zuständigkeit ist das COMI (Centre of Main Interests).
Was versteht man darunter?:
"In vielen Ländern rund um den Globus ist es ein feststehender Grundsatz, dass das auf die Insolvenz anwendbare Recht (lex concursus) das Recht der Rechtsordnung ist, in der das Unternehmen seinen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) hat. Dies ist der Ort, an dem das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) eingeleitet und durchgeführt werden sollte. In der Regel wird der COMI mit dem Ort der Eintragung des Unternehmens übereinstimmen. Andernfalls wird er sich an dem Ort befinden, an dem der Schuldner regelmäßig seine Interessen wahrnimmt und der für Dritte feststellbar ist (siehe z.B. Artikel 3 EIR, Neufassung). Dazu gehören häufig Überlegungen zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens, zum Standort der Humanressourcen oder sogar zum Wohnsitz der Geschäftsführer.
Mit der Einführung des COMI-Konzepts soll vor allem sichergestellt werden, dass Insolvenzverfahren effizient und vorhersehbar abgewickelt werden, d. h. es sollen parallele Konkursverfahren und Umstrukturierungen vermieden werden, die logischerweise die Transaktionskosten erhöhen und zu einem unkoordinierten Verkauf der Vermögenswerte des Schuldners führen können. Es liegt auch im Interesse der Gläubiger, sich der Risiken im Zusammenhang mit der möglichen Insolvenz ihrer Gegenpartei bewusst zu sein und sie zu berücksichtigen."
www.leidenlawblog.nl/articles/...in-the-era-of-decentralisati
Da kann man mal die Insolvenzprüfung locker außen vor lassen, da diese wohl positiv im Sinne SIHNV verlaufen dürfte.
Aber allein die COMI Prüfung stellt Fragezeichen für das SoP in NL auf, zumindest für die Juristerei in Südafrika.
Wohnsitz der GF, Hauptgeschäftstätigkeit?
Dein Avatar ist doch hoffentlich schon die neue Firmenzentrale in London oder sehen wir da ein großes Gebäude in Stellenbosch? ;-)
Marktinformationen:
Da steht immer wieder Stellenbosch drunter unter den DGAP News.
Man hat hier den Gegenkräften eine offene Flanke geboten, die man nun schnellstmöglich schließen muss.
Und macht sich dadurch abhängig von den Terminkalendern der Richter und der Gegneranwälte.