Steinhoff International Holdings N.V. : NACHRICHTEN GEMÄSS ABSCHNITT 155 DES COMPANIES ACT 71 VON 2008
DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
13.09.2021 / 12:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
BEKANNTMACHUNGEN IM SINNE VON ABSCHNITT 155 DES GESELLSCHAFTSGESETZES 71 VON 2008
BEZIEHEND AUF
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS PROPRIETARY LIMITED ("die Gesellschaft")
Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet und nicht anderweitig definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in dem von der Gesellschaft den Scheme-Gläubigern vorgeschlagenen Kompromiss (der "Vorschlag") gemäß Abschnitt 155 des Companies Act 71 von 2008 in seiner geänderten Fassung ("Companies Act") zukommt, abrufbar unter www.SteinhoffSettlement.com.
Teil A - MITTEILUNG DER ERGEBNISSE DER VERSAMMLUNGEN
1 Die Scheme-Gläubiger werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ergebnisse der virtuellen Versammlungen (zusammenfassend "Versammlungen" und einzeln "Versammlung"), die gemäß Section 155(6) des Companies Act zum Zwecke der Prüfung und Abstimmung über den Vorschlag abgehalten wurden, wie nachstehend aufgeführt sind.
2 Auf der Versammlung der Finanzgläubiger am 6. September 2021 stimmten die Finanzgläubiger wie folgt ab:
2.1 100% der anwesenden und abstimmenden Finanzgläubiger (alle durch Bevollmächtigte) haben für den Vorschlag gestimmt; und
2.2 100% des Wertes der anwesenden und abstimmenden Finanzgläubiger (alle durch Stimmrechtsvertreter) stimmten für den Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Finanzgläubigern angenommen.
3 In der Versammlung der Vertragskläger vom 10. September 2021 stimmten die Vertragskläger wie folgt ab:
3.1 100% der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden Vertragskläger haben für den Vorschlag gestimmt. Von den 16 Vertragsklägern, die bei der Versammlung (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten) anwesend waren, enthielt sich 1 Vertragskläger bei der Abstimmung über den Vorschlag; und
3.2 100% des Wertes der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden Vertragskläger, die 95,42% des Wertes der Ansprüche aller Vertragskläger repräsentieren, stimmten für den Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Vertragsklägern angenommen.
4 Auf der Versammlung der SIHPL-Marktkauf-Antragsteller vom 6. September 2021 stimmten die SIHPL-Marktkauf-Antragsteller wie folgt ab:
4.1 100 % der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden SIHPL-Markterwerbskläger stimmten für den Vorschlag. Von den 8.481 SIHPL-Markterwerbsklägern, die bei der Versammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anwesend waren, enthielt sich 1 SIHPL-Markterwerbskläger bei der Abstimmung über den Vorschlag; und
4.2 100% des Wertes der anwesenden und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmenden SIHPL-Markterwerbskläger, die 99,9999398054% des Wertes der Forderungen aller auf der Versammlung anwesenden SIHPL-Markterwerbskläger repräsentieren, stimmten für den Vorschlag,
und dementsprechend wurde der Vorschlag von den Antragstellern des SIHPL-Marktkaufs angenommen.
5 Ein Vorschlag im Sinne von Section 155 des Companies Act ist von den Gläubigern oder den Mitgliedern einer relevanten Gläubigerklasse angenommen worden, wenn er von einer zahlenmäßigen Mehrheit unterstützt wird, die mindestens 75 % des Wertes der Gläubiger bzw. der Klasse repräsentiert, die bei einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung anwesend sind und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen.
6 Da jede Klasse von Scheme-Gläubigern den Vorschlag mit einer zahlenmäßigen Mehrheit von mindestens 75 % des Wertes jeder Klasse von Scheme-Gläubigern, die bei den Versammlungen anwesend sind und persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen, angenommen hat, ist der Vorschlag im Sinne des Vorschlags und im Sinne von Section 155 des Companies Act angenommen worden.
Teil B - BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN SANKTIONSVORSCHLAG DER GESELLSCHAFT
1 Hiermit wird bekannt gegeben, dass SIHPL in Anbetracht der Tatsache, dass der Vorschlag auf den Versammlungen angenommen wurde, bei der Western Cape Division des High Court of South Africa einen Antrag auf Genehmigung und Sanktionierung des Vorschlags gemäß Section 155 des Companies Act gestellt hat (der "Sanktionsantrag").
2 Elektronische Kopien der von SIHPL im Rahmen des Sanktionsantrags eingereichten Unterlagen sind auf www.SteinhoffSettlement.com unter der Registerkarte "Case Documents" und auf www.steinhoffinternational.com verfügbar.
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