Auch wenn die Richterin für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sich entscheiden sollte, es sind die von dir zitierten Bedingung einzuhalten.
Ich finde den Artikel sehr aussagekräftig.
Auch wenn eine zeitweise Überschuldung oder Zahlungsaussetzung, wie ja vor dem Gericht in NL laufend ist, für einen Zeitraum notwendig ist, es ist als erstes in solch einem Verfahren die Möglichkeit zu geben, dass das Unternehmen überleben kann.
Mir wäre nicht Bange vor solch einem Verfahren außer dass dies Zeit und Ressourcen frisst.
Und ich habe ehrlich gesagt mittlerweile auch Zweifel, ob die Überschuldungsbilanz im "Separate Financial Statement" (S. 233-259 des 2020 Konzernabschlusses) am 30.09.2021 überhaupt noch eine solche darstellen wird.
Sollen sie mal machen, Plan B dürfte bestimmt einige Überraschungen parat haben.