Sollte Herr Mostert das tatsächlich so geäußert haben,
sieht er nicht nur körperlich etwas "komisch" aus,sondern mit seiner geistigen Frische ist es auch nicht weit her.
Ganz klar,darf das Management während dieses Verfahrens keine Aktien kaufen.
Ein Aktienrückkauf für das Unternehmen selbst,müsste verkündet und in diesem Falle von den Finanzgläubigern genehmigt werden.
Vielleicht ist die Richterin früher am Sozialgericht tätig gewesen,wo man sich wirklich alles anhören muss,ewig neue Termine macht,neue Gutachten beauftragt und nach Jahren entscheidet,das das Vorverfahren zurückgeht ans Versorgungsamt,mit einer Bitte so zu entscheiden.
In diesem Falle sollte man das Gericht in SA bitten,das es an Wirtschaftsgerichten / Finanzgerichten anders laufen muss.^^