Kann ich deshalb nicht, da die Verfahren bei uns anders laufen. Wenn ich mir das alles ansehe, dann erscheint es mir so, dass die Vetreter hier ihr gesamtes Vorbringen mündlich erstatten. Das ist zwar auch in der ZPO so vorgesehen, wird aber nicht so gelebt. Es kann passieren, wenn man sich mit dem Richter so richtig anlegt, dass dieser lästig wird und einen auffordert ein mündliches Vorbringen zu erstatten, was natürlich nicht ganz einfach ist, wenn man vor Monaten einen mehrseitigen Schriftsatz erstellt hat (wir lernen nicht alles auswendig :) ). Man darf den Schriftsatz auch nicht vorlesen, sondern muss ein fteies Vorbringen erstatten (auch so vorgesehen).
Bei uns weiss der Richter also in der vorbereitenden Tagsatzung (so heisst bei und die erste Tagsatzung) bereits bescheid, was die Einwände sind und entscheidet in maximal einer Stunde mündlich (da die Zuständigkeiten recht klar geregelt sind- ich hatte aber noch keinen Fall, in den EU und SA vorkommt, kenne daher die bilateralen Verträge nicht).
Und wenn der Richter sich oft nicht dennganzen Mist durchliest, einen Unzuständigkeitseinwand liest er sich sicher durch, da dieser das Verfahren bei ihm ohne großen Aufwand beenden kann.