6. "SIHPL CPU
Aufgrund des am 2. Juli 2021 ergangenen Urteils nach Section 45 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die SIHPL-CPU eine unrechtmäßige Finanzhilfe darstellt. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten ist es sehr wahrscheinlich, dass die Finanzgläubiger auch ohne die CPU noch einen Anspruch gegen SIHPL haben werden. Nach IFRS hat ein Unternehmen eine Rückstellung zu bilden, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Auf der Grundlage dieser Anforderungen hält es das Management für angemessen, eine kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 1,581 Mrd. € für die mögliche Inanspruchnahme durch die Kreditgeber der 21/22-Fazilität in Höhe der CPU-Verbindlichkeit zu erfassen. Die Auswirkungen auf die buchhalterische Behandlung sind noch ungewiss. Für den Zwischenzeitraum wurde die SIHPL-CPU ausgebucht und eine Rückstellung (Forderung der 21/22 Finanzgläubiger) in gleicher Höhe gebildet. Daher wurde keine Stundung der Schulden vorgenommen und als kurzfristige Verbindlichkeiten für den Prognosezeitraum ausgewiesen."
www.steinhoffsettlement.com/media/3535971/...d_financials.pdf
Bei der kurzfristigen Verbindlichkeit über 1,581 Mrd € handelt es sich um die
S155 Settlement Note (letztes Kapitel unter ANNEXURE J)
www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf
Aufgrund des am 2. Juli 2021 ergangenen Urteils nach Section 45 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die SIHPL-CPU eine unrechtmäßige Finanzhilfe darstellt. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten ist es sehr wahrscheinlich, dass die Finanzgläubiger auch ohne die CPU noch einen Anspruch gegen SIHPL haben werden. Nach IFRS hat ein Unternehmen eine Rückstellung zu bilden, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Auf der Grundlage dieser Anforderungen hält es das Management für angemessen, eine kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 1,581 Mrd. € für die mögliche Inanspruchnahme durch die Kreditgeber der 21/22-Fazilität in Höhe der CPU-Verbindlichkeit zu erfassen. Die Auswirkungen auf die buchhalterische Behandlung sind noch ungewiss. Für den Zwischenzeitraum wurde die SIHPL-CPU ausgebucht und eine Rückstellung (Forderung der 21/22 Finanzgläubiger) in gleicher Höhe gebildet. Daher wurde keine Stundung der Schulden vorgenommen und als kurzfristige Verbindlichkeiten für den Prognosezeitraum ausgewiesen."
www.steinhoffsettlement.com/media/3535971/...d_financials.pdf
Bei der kurzfristigen Verbindlichkeit über 1,581 Mrd € handelt es sich um die
S155 Settlement Note (letztes Kapitel unter ANNEXURE J)
www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf