vom 16.07.2021
"Filing of Claims After 15 June 2021
Gemäß der Entscheidung des Gerichts vom 15. Februar 2021 waren die Gläubiger verpflichtet, ihre Forderungen (und die Unterlagen, die diese Forderungen belegen) bis spätestens 15. Juni 2021 einzureichen. Der SIHNV-Forderungsverwalter (ComputerShare) und die Verwalter prüfen nun die Forderungen und Belege, die am oder vor dem 15. Juni 2021 eingegangen sind. Bitte beachten Sie, dass Forderungen, die nach dem 15. Juni 2021 eingereicht werden, nicht automatisch in die Gläubigerliste aufgenommen werden.
Nach niederländischem Recht können Gläubiger jedoch auch nach dem 15. Juni 2021 Forderungen anmelden (cmp. S. 265 (2) DBA). Es wird davon ausgegangen, dass sie - kraft ihrer Forderungsanmeldung - auch in der Versammlung zur Beratung und Abstimmung über den SIHNV-Zusammensetzungsplan einen Antrag auf Aufnahme in die Gläubigerliste stellen. Soweit erforderlich, können diese Gläubiger aufgefordert werden, einen Bevollmächtigten zu stellen, um diesen Antrag zu stellen. Um diesbezügliche Streitigkeiten oder Unsicherheiten zu vermeiden, werden die Gläubiger dringend gebeten, ihre Forderungen so bald wie möglich, in jedem Fall aber vor dem 19. August 2021 c.o.b. (MEZ) anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Gläubigerliste keine Voraussetzung für den Erhalt von Zahlungen im Rahmen des SIHNV-Vergleichsplans ist. Auch verlieren die Gläubiger durch eine zu späte Forderungsanmeldung nicht das Recht, über den SIHNV-Vergleichsplan abzustimmen, da der Vertreterausschuss das alleinige Recht hat, über den SIHNV-Vergleichsplan abzustimmen. Schließlich wird gemäß der Entscheidung des Gerichts vom 28. Mai 2021 keine Forderungsliste für Gläubiger erstellt, die sich als "MPC-Antragsteller" (wie im SIHNV-Vergleichsplan definiert) qualifizieren."