Hey Leute, ich glaub ich hau mich weg. Bin ja seit Januar letzten Jahres Mitglied bei VEB, hab mich als Altaktionär dort registriert, da es damals den Anschein hatte, es sei die einzige Möglichkeit, ohne einen Anwalt irgendwie zu seinem Recht zu kommen. Heute weiß ich es natürlich besser, denn es hat jeder geschädigte Altaktionär ohne jeden Anwalt und ohne jede Mitgliedschaft die Möglichkeit, seine Ansprüche noch bis Dienstag anzumelden (als SINHV-Aktionär). Jetzt aber das Beste: Ich hab die ganze Zeit NICHTS von VEB gehört, also zumindest so gut wie nichts. Heute dann kommt plötzlich eine Mail von ihnen, wo sie mich drauf hinweisen, dass ich noch bis Dienstag meine Forderungen gegen Steinhoff anmelden kann. Heute, 4 Tage vor Ultimo fällt ihnen dann doch ein, die Mitglieder zu benachrichtigen ! Also wenn ich mich auf VEB verlassen hätte, und dass die sich schon melden werden, wenn es irgendwas wichtiges gibt, dann wär ich jetzt ziemlich aufgeschmissen. Guten Morgen, VEB !!! Nachfolgend die Mail:
Sehr geehrter Herr Klever,
Sie haben sich beim European Investors-VEB für die Steinhoff-Aktion angemeldet. Wir möchten Sie über die nächsten Schritte in dieser Angelegenheit informieren. Qualifizierte Anleger haben nun die Möglichkeit, selbst eine Forderung einzureichen, um einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten.
Vergleich mit Steinhoff und Deloitte
Am 27. Juli 2020 kündigte Steinhoff einen Vorschlag für einen globalen Vergleich an. European Investors-VEB unterstützt diesen Vorschlag. Die Klage gegen Steinhoff ist zurückgezogen worden. Darüber hinaus hat European Investors-VEB einen Vergleich mit Deloitte geschlossen und die Sammelklage gegen Deloitte zurückgezogen.
Was ist zu tun?
Wenn Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen, müssen Sie, um Anspruch auf Entschädigung aus diesem Vergleich zu haben, rechtzeitig einen Antrag beim Claims Administrator einreichen. Eine spezielle Vergleichs-Website (www.steinhoffsettlement.com) bietet weitere Informationen über die Bedingungen für die Teilnahme am Vergleich und ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch direkt online einzureichen.
Aufgrund des internationalen Charakters dieser Siedlung sind die Informationen hauptsächlich in englischer Sprache verfügbar. European-Investors VEB kann keine Unterstützung bei der Anmeldung von Ansprüchen leisten.
Fragen?
Eine Reihe von häufig gestellten Fragen wird auf der Abrechnungs-Website beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Claims Administrator. Er kann per E-Mail oder Telefon erreicht werden. Die Kontaktinformationen finden Sie auf der Website des Vergleichs unter "Contact Us".
Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Investoren-VEB