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Steinhoff International Holdings N.V.

Beiträge: 361.203
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

@Squid,

 
27.03.21 13:34
nicht Ansicht, Absicht...

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Steinhoff International Holdings N.V. Squideye
Squideye:

@Coppi:

 
27.03.21 13:38

Soll das jetzt heißen, dass ich nur noch Beiträge für PinkSpecs einstellen soll...?

Steinhoff International Holdings N.V. NoCap
NoCap:

Squid...

 
27.03.21 13:42
Du kannst doch einstellen, was du magst...extra fett markierte Wörter könnten den Anschein erwecken, dass der Leser nochmal genauer hinschauen sollte..

PIC= Staat...
Staat will kein Geld verlieren..
Nimmt der Staat Einfluss auf die Entscheidung bei Gericht

Wie läuft das in SA so?
Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

@Squid,

7
27.03.21 13:45
absolut nein, aber man könnte meinen, dass Du grad short bist, aber sowas von. Übrigens etwas diffus, Dein Staatsbild, dazu gehören dann auch Steuerzahler, zum System unter Gewaltenteilung auch Judikative, Exekutive und Legislative. In den Kontext fügt sich den auch die Zentralbank, unabhängig bus auf die Spitze, die wird demokratisch besetzt, Exekutive again. So und in dem Koordinatensystem kommt wer nicht vor? Richtig, Hamilton und Trevor. SH auch nicht, aber mittelbar dann doch, da der Staat daran interessiert ist, das Wirtschaftsstrukturen, insbesondere für den Standort  relevante, erhalten bleiben. Deswegen bin ich dabei, aus Überzeugung. Schaun mer mal und jetzt gerne wieder, paint it black...
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#302780

Steinhoff International Holdings N.V. silverfreaky
silverfreaky:

@Squid

 
27.03.21 13:47
Kannst ruhig kaufen.Es steigt meiner Meinung nach noch höher.
Steinhoff International Holdings N.V. Sanjo
Sanjo:

Squideye

 
27.03.21 13:52
Ich würde dich nie diskreditieren wollen dennoch hoffe ich das du den Zusammenhang zwischen Staat-Pensionsfond-Bürger-Wähler-Politik herleiten kannst
Das ist nur eine Frage des Blickwinkels nicht mehr und nicht weniger.
Long und Plopp  
Steinhoff International Holdings N.V. dermünchner
dermünchner:

wenn mit diesen

 
27.03.21 13:56
Hamilton zusammen jene Prozente erreicht werden die nötig sind die Klagen in allen Klassen vor Gericht
zu einem Erfolg  zu führen,  ist doch eigentlich Trevo und/oder dieser Naidoo  jetzt nach meinen dafürhalten nicht von Belang solange beide zusammen nicht die , nennen wir sie mal Sperrminorität, von 25 % überschreiten.  Ich habe nur das Gefühl das die es trotzdem probieren nach der Devise, ein wenig " Recht " werden wir vielleicht schon bekommen .  
Steinhoff International Holdings N.V. dermünchner
dermünchner:

im Grunde reicht einer der jetzt

2
27.03.21 13:59
streitenden Parteien aus um alle anderen auszuboten....dieser Hamilton wäre ja die einzige Gruppe die dafür reichen würde, dann wären die anderen beiden eigentlich erledigt....ich bin vorsichtig optimistisch geworden ....
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#302785

Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

@Terminus,

 
27.03.21 14:15
Danke, wundert mich gar nicht, eigentlich non compliant, auf der einen Seite Theaterdonner, Kurs bleibt unten, souffliert auch von Foristen hier, auf der anderen Seite aufkaufen und dann plopp. Vielleicht was für die Hawks? Sorry für die typos eben, bin in Rage ;-)
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#302787

Steinhoff International Holdings N.V. Squideye
Squideye:

@ Sanjo: Wort zum Sonntag

2
27.03.21 14:20
Zitat: "hoffe ich das du den Zusammenhang zwischen Staat-Pensionsfond-Bürger-Wähler-Politik herleiten kannst"

Wenn es nach den vier aufgezählten Gruppen gehen sollte, dann würde es nur eine Meinung geben: Fabrikschlüssel abnehmen, die Steinhoff Holdings zum Teufel jagen/verstaatlichen bzw. durch BEE ersetzen... Der ANC regiert !
Bei Pepkor kätte der normale Angestellte kaum ein Risiko...
Steinhoff International Holdings N.V. H731400
H731400:

Sehe es wie Funtrader.....

 
27.03.21 14:21
um wieviel Uhr genau wurden gestern die Dokumente veröffentlicht ? Ist nicht ersichtlich oder ?

Wer weiß wie große Versicherungen und Wirtschaftsprüfergesellschaften ticken, weiß das die sich  niemals in der Öffentlichkeit outen würden wenn der Vergleich nicht durch gehen würde.

Man kann natürlich diskutieren warum SH bei nur knapp 13 Cent steht momentan, ich gehe davon aus, das für die Aktionäre leider weit weniger übrig bleibt als die 1-1.50 von dem hier viele träumen.

SH ist gerade über 500 Mio wert an der Börse, das sind keine Insolvenzkurse. Insolvenzbuden haben Marketcaps von 2-30 Mio.  
Steinhoff International Holdings N.V. Sanjo
Sanjo:

Terminus86

 
27.03.21 14:21
Danke für den Jachpott
Long und Plopp  
Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

@Squid, ich war's,

2
27.03.21 14:29
Coppi, Sanjo hat das Copyright auf den Plopp!! Jetzt kauf Dich halt wieder rein und gut ist. Du liegst übrigens falsch. Wie ist Deine Einschätzung zum Beitrag von Terminus? Ich lasse meinen Anwalt Attacke fahren und kauf mich ein bei der Gegenpartei, ergo, lasse mich selbst verklagen. Erklär mir das mal, kannste sicher!!
Steinhoff International Holdings N.V. Terminus86
Terminus86:

Wir sitzen alle in einem Boot

27
27.03.21 14:35
Leute tut mir bitte einen Gefallen und hackt nicht so auf Squideye rum. Die meisten hier wissen, dass er immer sachlich informiert und auch beide Seiten der Medaille (positives wie auch negatives) aufzeigt. Ich persönlich finde das gut und auch sehr wichtig, wie er informiert. Meinungsverschiedenheiten in diesem Zusammenhang gehören natürlich auch dazu, das ist aber nichts verwerfliches. Wir haben alle ein gemeinsames Ziel, und zwar wollen wir alle mit dem Steinhoff Invest Geld verdienen.
Steinhoff International Holdings N.V. BobbyTH
BobbyTH:

@Coppi

15
27.03.21 14:42
Der Squideye ist in meinen Augen einer von sehr wenigen der Information postet, die jeder der diese liest, sich eigene Gedanken dazu machen kann.
Einzeiler welche er hinzufügt sind, so glaube ich, nicht dazu gedacht anderen seine Meinung aufzudrängen.
Steinhoff International Holdings N.V. Taylor1
Taylor1:

Nexx ja breite grinsen

 
27.03.21 14:48
Tuttt tutii G S coming  
Steinhoff International Holdings N.V. Coppi
Coppi:

... no need to say,

2
27.03.21 15:06
ich hab den Guten Squid schon mal herbeigefleht, als er sich gänzlich rausnehmen wollte. Bin bloß irritiert über beharrliche Richtungsänderung und sein  Dooming in letzter Zeit. Reibung erzeugt Energie, alles gut!!!
Steinhoff International Holdings N.V. BobbyTH
BobbyTH:

@Coppi

 
27.03.21 15:26
Richtig ist dass du nachfragst, denn nur so hat er die Möglichkeit darauf zu antworten.
Allerdings, würde jeder aufgrund seiner aktuellen Meinung jedesmal auch seine Zweifel Posten, dann wären 10 von 11 post nur noch Thema "Biste Grad zum Wendehals geworden"

Ich gönne jedem die geänderte Sichtweise zu Steinhoff solange es sich da nicht die persönlichen 3 Euro Gewinne handelt die manche ja alle 5 Minuten Posten.
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#302797

Steinhoff International Holdings N.V. Dirty Jack
Dirty Jack:

Klasseneinteilung

12
27.03.21 16:33
Worum geht es Hamilton in der Klage gegen die Klasseneinteilung?

Kurz gesagt: Die Einteilung in FC (Financial Creditors) als gesicherte Klasse steht nicht in Zweifel.
Das Insolvenzrecht auch in ZA untergliedert in gesicherte und ungesicherte Klassen.
Letztere wird durch SIHPL im s155 aber aufgesplittet in MC und CC, beides ungesicherte und damit konkurrierende Gläubiger, die eigentlich lt. Hamilton in eine Klasse gehören.

Auch folgender Auszug bzgl. FC und deren Stimmrechte im s155 führt zu Disputen:

"Die Finanzgläubiger von Steinhoff N.V. und der Antragsgegnerin (SIHPL), die Zahlungsverpflichtungen (CPU) halten, erhalten keine Ausschüttung im Rahmen des Vergleichsvorschlags, werden aber aufgefordert, dem Vergleichsvorschlag zuzustimmen und auf ihre deliktischen Ansprüche gegen den Steinhoff-Konzern zu verzichten."

Zur Klasseneinteilung sagt Hamilton in der Klageschrift folgendes:
„Im Folgenden fassen wir für dieses ehrenwerte Gericht und die Antragsgegnerin einige der Hauptargumente der Antragsteller zusammen, warum die vorgeschlagenen Klassen nicht mit dem übereinstimmen, was in Abschnitt 155 des Companies Act vorgesehen ist. Weitere Argumente in dieser Hinsicht werden
bei der Anhörung des Antrags vorgebracht werden.
Es wird vorgetragen, dass der Companies Act zwar nicht definiert, was mit "Klasse" im Sinne von Section 155 des Companies Act gemeint ist, dass aber aus Section 155(3)(a)(ii) ersichtlich ist, dass es sich um Gläubiger handelt, die als gesicherte, gesetzlich bevorrechtigte und konkurrierende Gläubiger nach dem Insolvenzrecht qualifiziert sind.

Außerdem: Der Zweck von Section 155 (wie auch der Zweck der Insolvenzgesetze) ist es, eine ordnungsgemäße Verteilung an die Gläubiger entsprechend ihrer Bevorzugung sicherzustellen; die Grundlage für die Klassifizierung ist der Ansatz der Ähnlichkeit der Rechte, der verlangt, dass Gläubiger mit ähnlichen Rechten zusammenkommen sollten, um die Annahme des Vergleichsangebots zu erörtern, weil sie aufgrund der Ähnlichkeit ihrer Rechte in der Lage sind, sich im Hinblick auf ihre gemeinsamen Interessen sinnvoll zu beraten.

Was mit "ähnlichen Rechten" gemeint ist, bezieht sich offensichtlich auf den Vorrang, der für die Forderungen der Gläubiger im Sinne des Insolvenzrechts gilt. Gläubiger, die
Gläubiger, die sich nach dem Insolvenzrecht als bevorrechtigte Gläubiger qualifizieren, genießen einen Vorrang gegenüber konkurrierenden Gläubigern, was bedeutet, dass die Rechte aller bevorrechtigten Gläubiger "ähnlich sind, da sie in einer stärkeren Position sind als konkurrierende Gläubiger.Die Rechte der konkurrierenden Gläubiger sind ähnlich, da sie keinen Vorrang genießen.

Auf der Grundlage des Vorstehenden wird vorgebracht, dass der Wortlaut von Section 155(3) sowie der  Ansatz der Gleichartigkeit der Rechte erfordern, dass die Gläubiger einer Gesellschaft nach dem Vorrang klassifiziert werden, der ihnen im Falle einer Liquidation der Gesellschaft zustehen würde. Die Gläubiger sollten daher als gesicherte, bevorrechtigte oder konkurrierende Gläubiger gruppiert werden.

Die von der Beklagten vorgeschlagene Einteilung der SIHPL Contractual Claimants in eine Klasse und der SIHPL MPC Claimants in eine andere, widerspricht dem Wortlaut von Section 155(3) und dem Commonality of Rights Approach. Die
SIHPL Contractual Claimants würden als konkurrierende Gläubiger qualifiziert, wenn die Beklagte liquidiert würde. Auch die SIHPL MPC Contractual Claimants wären als konkurrierende Gläubiger zu qualifizieren. Die Rechte der SIHPL
Vertragskläger und der SIHPL MPC-Kläger sind daher ähnlich. Ob ein Anspruch auf einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung beruht, ist unerheblich. Wenn die Beklagte liquidiert würde, hätte ein konkurrierenderAuf der Grundlage des Vorstehenden wird vorgebracht, dass der Wortlaut von Section 155(3) sowie der
Der Wortlaut von Section 155(3) sowie der Ansatz der Gleichartigkeit der Rechte erfordern, dass die Gläubiger einer Gesellschaft nach dem Vorrang klassifiziert werden, der ihnen im Falle einer Liquidation der Gesellschaft zustehen würde.  Die Gläubiger sollten daher als gesicherte, bevorrechtigte oder konkurrierende Gläubiger gruppiert werden.

Die von der Beklagten vorgeschlagene Einteilung der SIHPL Contractual Claimants in eine Klasse und der SIHPL MPC Claimants in eine andere, widerspricht dem Wortlaut von Section 155(3) und dem Commonality of Rights Approach. Die
SIHPL Contractual Claimants würden als konkurrierende Gläubiger qualifiziert, wenn die Beklagte liquidiert würde. Auch die SIHPL MPC Contractual Claimants wären als konkurrierende Gläubiger zu qualifizieren. Die Rechte der SIHPL
Vertragskläger und der SIHPL MPC-Kläger sind daher ähnlich. Ob ein Anspruch auf einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung beruht, ist unerheblich. Wenn die Beklagte liquidiert würde, hätte ein konkurrierender Gläubiger mit einer vertraglichen Forderung
Gläubiger mit einer vertraglichen Forderung keinen Vorzug gegenüber einem konkurrierenden Gläubiger mit einer deliktischen Forderung genießen.

Die von der Antragsgegnerin vorgeschlagene Klasseneinteilung (die die Gläubiger aufspaltet, die als konkurrierende Gläubiger in Frage kämen) würde daher nicht zu einer Gleichstellung als gesicherte, bevorrechtigte oder konkurrierende Gläubiger führen.
Versammlung all derjenigen Gläubiger, die sich über ein ihnen unterbreitetes Vergleichsangebot beraten und gemeinsam abstimmen sollten. Weder die vorgeschlagene Gruppe der SIHPL Contractual Claimants noch die vorgeschlagene Gruppe der SIHPL MPC Claimants würden daher eine Klasse im Sinne von Section 155 des Companies Act bilden.

Abgesehen davon, dass es gegen § 155(3) und den Ansatz der Rechtsähnlichkeit verstößt, die SIHPL Contractual Claimants und die SIHPL MPC Kläger in verschiedene Klassen einzuteilen, werden die jeweiligen Vergleichsangebote, die die Beklagte diesen Klassen zu machen beabsichtigt, eine Bevorzugung der die SIHPL-Vertragskläger gegenüber den SIHPL-MPC-Klägern zu bevorzugen, da die Beklagte beabsichtigt, den SIHPL-Vertragsklägern eine "höhere Rückzahlung" als den SIHPL-MPC-Klägern zukommen zu lassen (nach den Berechnungen der Kläger sogar das Sechsfache der Rückzahlung der letzteren).

Die Gründe, die die Antragsgegnerin als Rechtfertigung für die Absicht anführt, den SIHPL Contractual Claimants einen besseren Vergleich anzubieten, sind, wie erwähnt
dass die SIHPL-Vertragskläger angeblich vor einer größeren rechtlichen Komplexität stehen, um die Haftung der Beklagten für ihre Entschädigung zu beweisen. Der Antragsgegner behauptet, dass er nicht glaubt, dass die Ansprüche der SIHPL MPC-Antragsteller Erfolg haben werden, und, wie die Anwälte des Antragsgegners es ausdrücken, "es ist nur aus Vorsicht und zum Zweck der Sicherheit und Endgültigkeit, dass [die angeblichen Ansprüche der Antragsteller] in Betracht gezogen werden, in den s155-Vorschlag".

Die Steinhoff FAQs, insbesondere die Antwort auf Frage 6, die sich damit befasst, warum die SIHPL Kläger besser entschädigt werden als die SIHPL MPC Kläger, bezieht sich auf die wahrgenommenen "höheren rechtlichen Hürden", denen die SIHPL MPC gegenüberstehen, als Grundlage, auf der die Antragsgegnerin die größere Abzinsung des geltend gemachten Betrages der SIHPL MPC im Vergleich im Vergleich zu dem geltend gemachten Betrag der SIHPL Contractual Claims.
Dies deutet darauf hin, dass die Beklagte aufgrund der wahrgenommenen schlechteren Aussichten der SIHPL MPC-Kläger, mit ihren Ansprüchen Erfolg zu haben, eine Unterscheidung zwischen den SIHPL-Vertragsklägern und den SIHPL MPC-Klägern sieht und es aufgrund dieser wahrgenommenen Unterscheidung für angemessen hält, die jeweiligen Angebote, die sie diesen "Klassen" zu unterbreiten gedenkt, zu differenzieren.“


www.steinhoffsettlement.com/media/3323893/..._application.pdf
Steinhoff International Holdings N.V. Sanjo
Sanjo:

Dirty und Longies

3
27.03.21 16:46
Eigentlich doch ein tolles Signal von SH einer Gruppe die wenig Erfolg hat auf Entschädigung doch zu entschädigen damit Friede herrscht. Vielleicht zu viel des Guten sodass manche den Kragen nicht voll bekommen. Solange sich aber Kläger unter dem Deckmantel  wie Hamilton etc nebenbei die Aktien von SH billig einverleiben, was ja zum Himmel stinkt, bin ich tiefenentspannt. Vielleicht sollte man das mal den Richtern stecken!!!! Man nutz hier nur die Unsicherheit der Kleinaktionäre  um sich billig einzudecken.
forum-media.finanzen.net/board/anonymize/...ent.m?aid=1242910
Long und Plopp
Steinhoff International Holdings N.V. Sanjo
Sanjo:

Ps

 
27.03.21 16:53
Hatte gerade meine Einladung zur HV im Postkasten
Long und Plopp  

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