Vielleicht hilfts dem Gedankenaustausch und vielleicht werde ich hier nicht der Diskriminierung bezichtigt:
Interessante Punkte im Urteil:
1. Conserve macht das Ganze, da sie befürchten im weiteren GS Proessen keine Möglichkeit mehr haben, gehört zu werden. Selbst unser CEO gesteht zu, dass sie das doch können sollten...
2. der Richter sieht seine Urteil als ersten Schritt zum möglichen GS
3. Problem Conserve-Titan: sie streiten, wem der Schadenersatz gebührt und in welchem Ausmaß (750 mio shares). Problem ist, wie kann es eine Zustimmung zum GS geben, wenn nicht klar ist, wem das Recht zusteht. Argumentation (und das ist eigentlich meine, da ich den englischen Text nur überflogen bin): die Banken sind mit den Aktien besichert. Der Schadenersatzanspruch könnte sich auf Verletzung vorvertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten ergeben - culpa in contrahendo. Wenn es hierauf gestützt wäre, dann hat der Schadenersatzanspruch eigentlich nur insoweit etwas mit dem späteren Geschäft zu tun, als sich die Höhe der Forderung hieraus ergibt. Gefordert wird aber Schadenersatz für eine Zeit vor Geschäftsabschluss. Hierauf können die Banken aber keinen Anspruch erheben, denn für diesen Zeitpunkt gibt es keine Besicherung. Ähnlich könnte man es mit der Irrtumsanfechtung sehen, da auch der Irrtum vor Geschäftsabschluss vorlag. Ob nunmehr die Banken hierauf wirklich zugreifen können, wird das eine oder andere Gericht entscheiden, aber in keinem Verfahren, in dem Steinhoff wesentlich mitrühren kann.
Wenn nun aber Wiese hinsichtlich der Gesamtansprüche dem GS zustimmt, könnte sich im Nachhinein ergeben, dass er hierzu - zumindest nicht in voller Höhe - berechtigt war. Dies wiederum könnte zu einem scheitern des GS führen und zwar ex tunc - es müsste alles wieder rückabgewickelt werden.
und hier kommt ein Punkt im Urteil, der mich etwas besorgt - Steinhoff anerkennt Wiese bzw. Eben seine Gesellschaften als Rechteinhaber und zahlt an ihn aus. Hier gebe es dann für die Conserve die Möglichkeit den Zugriff auf die Kohle mittels einstweiliger Verfügung zu unterbinden...
aber indem Steinhoff das anerkennt, verschließt sich Steinhoff mMn dem sinnvolleren Weg, nämlich die Zustimmung von Wiese und dem möglicherweise zweiten Gläubiger (Conserve) einzuholen. Das machen sie, da sie wissen, dass die Conserve nicht zustimmen würde, da jene Gläubiger, die Irrtumsanfechtungen machen, prozentuell mehr bekommen als Wieses Unternehmen. hier wollen sie natürlich die selben % sehen, übersehen aber, dass Wiese dem zustimmt, da ein wenig Asche am Haupt wohl auch nicht zu übersehen ist. Der Anspruch der Gläubiger leitet sich allerdings von Wieses Anspruch ab, weshalb sie auch Wieses Asche am Haupt mittragen müssen.
Aber was passiert, wenn die Conserve ganz oder auch teils gegen Wiese gewinnt? Es kommt zu einer gewaltigen Nachforderung der Conserve, die gleich viel wie die anderen haben will. Und da sie sich Wieses Asche nicht anrechnen lassen wollen und werden, wird das möglicherweise der nächste fette Rechtsstreit, bei dem Wiese besser auf Steinis Seite steht.
Alles nur mM kann auch falsch verstanden bzw. wiedergegeben sein, aber nicht bewusst...
Man sieht aber doch, dass Steini da einen richtig langen Weg vor sich hat, denn was könnten die anderen Gläubiger sagen, die dem Proposal zugestimmt haben, wenn die Conserve Nachforderungen stellt? Unter den Voraussetzungen sind wir damit nicht mehr einverstanden???
Egal, aber es zeigt vielleicht ein wenig den Grund für die mangelnde Euphorie der „Nicht-Kleinanleger“ oder eben auch nicht.
Ich hoffe ich habe niemanden diskrimiert, war jedenfalls kein Dickenwitz dabei und wäre für eine Diskussion zu haben - vielleicht jemand, der das Urteil wirklich mehrfach und genau gelesen hat.