"Wenn genügend Unterstützung für den Vorschlag (siehe Proposal) erhalten wird, einschließlich der erforderlichen ausstehenden Genehmigungen (Unterstützung durch die Gläubiger), wird ein Prozess zur Umsetzung des Vergleichs eingeleitet.
Steinhoff prüft noch die Optionen.
Eine der Optionen, die Steinhoff derzeit für die Umsetzung des globalen Vergleichs zur Verfügung stehen, besteht in einem Vergleichsplan, der als Entwurf (ontwerp van akkoord) unmittelbar nach der Einreichung des Antrags auf ein Insolvenzverfahren (surseance van betaling) ("SoP") in den Niederlanden durch SIHNV und in Südafrika durch SIHPL in Form eines vorbereiteten Kompromissplans gemäß Abschnitt 155 des Companies Act 71 von 2008 ("s155") vorgelegt wird.
SIHNV und SIHPL prüfen weiterhin, ob es geeignete Vergleichsmechanismen zur Ergänzung und/oder Ersetzung solcher Umsetzungsverfahren geben könnte."
Quelle: FAQ zum Proposal
Der Umsetzungsprozess wird dann eingeleitet werden, wenn Zustimmung der Claimgläubiger in NL über 50 % und in ZA über 75 %.
Die Zustimmung der CPU Gläubiger sollte dann vorher feststehen.
Durch ein SoP bestünde die Möglichkeit bei über 50 % Zustimmung der Claimgläubiger den Rest mit ins Boot zu zwingen, ähnliches wohl auch in ZA für SIHPL.
So wurde doch auch im Rahmen des CVA mit den CVA Gläubigern, die nicht zugestimmt haben umgegangen.
Ist halt ein Insolvenzspezialist an Bord.