Die Aktien meiner GmbH tauchen in SA als "INDIVIDUAL SHAREHOLDER" in den einschlägigen Übersichten auf. Diese lagern in SA laut Abrechnung. Hieraus folgere ich, dass der Clearstream Bestand NICHT aus Kleinanlegern bestehen kann, da ansonsten meine Aktien auch in diesem Pool wären. Gekauft wurde über die VR bank ( DZ Bank). Da inzwischen fast 70% der Aktien bei Clearstream liegen, frage ich mich, wem diese gehören.
Ausschließen kann ich:
- Kleinanleger (wie mich)
- Unsere bekannten Investoren & Shareholder
Da der Richter in SA erwähnte, dass Forderungen aus Schadensersatz den jeweiligen Aktien zugeordnet wird, fließen auch 70% dieser Zahlungen an den/die Besitzer des Clearstream Bestandes.
Es bleiben für mich zwei Möglichkeiten:
- Gläubiger oder "White Knight" kaufen die Anteile, um die Schadensersatzzahlungen zu erhalten. Evtl. gibt es hierfür dann einen Schuldenschnitt ?
- Steinhoff kauft seine eigene Aktien über Umwege und kann damit 70% der Schadensersatzleistungen der WP + Geschäftsführung selber behalten.
In beiden Fällen wäre das Kursdrücken auf 5ct plausibel, wenn die Entschädigung pro Aktie höher als der Kaufpreis ausfällt. TILP hatte für alle Aktienkäufe 2015-2017 89% der Differenz als Ersatz gefordert.
Einen Link für ein Settlement gibt es bei Clearstream auch schon...:
www.clearstream.com/clearstream-en/.../89630!addToPrintBasket