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Die Aussagen zu den Schulden aus der Bilanz 2019, S. 302, sollte man zumindest mal lesen wenn man seine Aktie bewerten möchte. Ist nur ne Empfehlung:
"Steinhoff N.V. ist der einzige Garant für die First Lien Facility und die Second Lien Facility unter der SEAG-CPU.
Der Höchstbetrag, der von Steinhoff N.V. zurückgefordert werden kann, ist auf den Kapitalbetrag der First Lien Facility und der Second Lien Facility in Höhe von 1,9 Mrd. € bzw. 3,6 Mrd. € begrenzt."
Also im extremsten Fall 5,5 Mrd €, wenn die SEAG CPU nicht mehr erfüllbar geworden ist, wahrscheinlich weniger, denn:
"Es wird erwartet, dass die Europäische Gruppe über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um das Erste Pfandrecht vollständig und einen Teil des Zweiten Pfandrechtskredits zurückzuzahlen."
Also liegen auf dem Steinhoffaktienkurs nicht nur die Belastungen der Klagen, sondern auch ein ungewisser Betrag aus der Garantie zur SEAG CPU (Contingent Payment Untertaking), also
"Die potenziellen Auswirkungen von Rechtsansprüchen und Steuerunsicherheiten wurden bei der Ermittlung des Fehlbetrags für diese CPU nicht berücksichtigt, da eine zuverlässige Schätzung der möglichen Ergebnisse nicht möglich ist."
Also auch noch Unsicherheiten aus dieser Ecke.
Unsicherheiten liebt der Markt nicht, aber wenn sie eines Tages nicht mehr bestehen,...
Naja, hier gibt es wieder Phantasiemöglichkeiten ;-)
The European Group is expected to have sufficient assets to repay the First Lien Facility in full and a portion of the Second Lien Facility.
Dieses "is expected" ist doch in die Zukunft gerichtet. Zumindest bis zum Fälligkeitstermin der Second Lien Facility. Wäre schön wenn das Management hier einen Ausblick geben oder Businessplan aufsetzen würde und nicht nur passiv beobachten, dass die auf einen Kreditausfall zusteuern. Andererseits, guter Anlass die Bude dann zahlungsunfähig zu stellen....
wegen der HV: Die letzte HV konnte man auch im Stream sehen - ganz ohne Aktien :-)
Übrigens meine Bank sagte:
vor einigen Jahren haben wir die erforderlichen Meldungen an die ausländischen Gesellschaften vorgenommen. Aufgrund der teils unverhältnismäßig langen Dauer der Ein- und Austragung sowie der daraus resultierenden Schwierigkeiten bei Verkaufswünschen haben wir uns entschlossen, das nicht mehr zu machen.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht, weil die Hauptversammlungen nach ausländischem Recht abgehalten werden.....
Möchten Sie tatsächlich zu einer Hauptversammlung im Ausland? Auch hier haben wir eine Lösung gefunden:
Wir senden Ihnen auf Wunsch kostenfrei eine Hinterlegungsbescheinigung zu. Damit können Sie dann ganz einfach Ihre Eintrittskarte direkt bei der Gesellschaft anfordern. Ihre Aktien sperren wir, bis die Hauptversammlung vorbei ist.
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Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
318 | 361.182 | Steinhoff International Holdings N.V. | BackhandSmash | manham | 28.03.24 20:59 | |
7 | 1.429 | Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft? | NeXX222 | Taylor1 | 28.03.24 20:39 | |
40 | 20.780 | STEINHOFF Reinkarnation | Sandra1990 | SouthernTrader | 22.03.24 17:52 | |
126 | 89.303 | Steinhoff Informationsforum | DEOL | Wallnuss | 22.03.24 13:38 | |
61 | influ | Berliner_ | Thor Donnerkeil | 23.01.24 18:40 |