Kommunikation?
"non-disclosure agreements" heißt das Geheimnis ;-)
Zu finden in allen Verträgen zwischen den Gläubigern und und Steinhoff!
Preissensible Informationen dürfen nur in Absprache beider Seiten veröffentlicht werden, Ausnahme: gesetzlich vorgeschriebene Informationen.
Selbst mit den Klägern, hier den PIC und anderen klagenden Aktionären besteht ein "non-disclosure agreement". (S. 23 " Parliament Standing Committee On Finance: Report Back On Steinhoff
December 2019")
www.docdroid.net/MsVFrsW/steinhoff-report-pdf
Zu Steinhoff allgemein:
Die wirtschaftliche Notbremse wegen der Coronapandemie reißt uns ein dickes Loch in die Kassen, das ist unbestritten.
Da werden sich wohl mit den LUXFINCO Gläubigern Lösungen finden bei Bedarf.
Die Pfandverträge haben ja schon mal eine Laufzeit bis 31.12.2022, also ein Jahr mehr als der Stichtag für die PIK´s.
Die operativen Einheiten liefen ja ganz gut an.
Sorgen bereitet mir eher, die bei einer Umsetzung eines Global Settlements bestehende Möglichkeit, dass SIHNV, also unsere Aktienausgabestelle, wenn die vorgesehene Summe (676 Mio €) nicht ausreicht und das wissen wir eben noch nicht, in ein "suspension of payments under Dutch law", also einem gerichtlich kontrollierten CVA-ähnlichen Verfahren muss mit seinen ungesicherten Gläubigern.
Die ungesicherten Gläubiger sind dann die ehemaligen klagenden Parteien u.a. PIC, Wiese, TILP VEB usw.
Viele Altaktionäre, deren Ansprüche durch dieses Verfahren geregelt werden würden.
Rangmäßig stehen diese "Anspruch auf Entschädigungszahlung Habenden" über den SIHNV-Eigentümern und wie es dann weitergeht...?
Ich hatte dies schon mal in Post #249060 beschrieben.
Im Umbrella Agreement findet ihr diese Umsetzungsbedingungen zum Global Settlement unter 10.3
Für die Garantiegläubiger, also die die Bonds abgelöst haben, wurde auch eine Lösung gefunden.
Mit mehr als 50 % Zustimmung dieser Partei werden alle Garantien und Vorteile mit den Ansprüchen durch eine neu zu gründende SIHL-HOLDCO, die direkt unter SIHNV angesiedelt ist übernommen, so dass die Garantiegläubiger ebenso gesichert sind wie die SEAG Gläubiger.
SIHNV wäre dann unter gerichtlicher Kontrolle mit den Claim-Gläubigern und seinen Aktionären. Jetzt kann man auch verstehen, dass PIC, Wiese, Lancaster usw. ihre Aktien gar nicht verkaufen müssen. Macht euch mal mit diesem Verfahren in NL bekannt, Link dazu:
restructuring.bakermckenzie.com/wp-content/...-Netherlands.pdf
Auch wenn wir CH 11/15, CVA usw. erprobt sind, diese Nummer wäre für Neuaktionäre und nichtklagende Altaktionäre sehr unangenehm.