habe in den Google News unter der Rubrik Anwalt.de eine Anzeige gefunden. Thema ist Steinhoff und die Klage. Ist diese Anzeige bereits bekannt?
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Steinhoff International Holding N.V. – Verjährung der aktienrechtlichen Ansprüche erst Ende 2020
Erstellt am 05.02.2020
(12)
Die Anmeldung der Ansprüche von Aktionären auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz im Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen den Steinhoff-Konzern war nur bis zum 05.02.2020 möglich. Neben dieser sogenannten Sammelklage ist eine Anmeldung der Ansprüche gegen die Steinhoff-Aktiengesellschaft im Wege der Individualklage noch bis Ende 2020 erfolgsversprechend.
Verjährung der Ansprüche erst zum 31.12.2020
Da die Verjährung der Ansprüche geschädigter Anleger erst zum 31.12.2020 greift, ist es noch möglich, durch Klageeinreichung am Landgericht Frankfurt a.M. eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen. Es ist davon auszugehen, dass der zuständige Richter die Klage bis zur Entscheidung im Musterverfahren aussetzen wird. Im vergleichbaren Verfahren gegen die Volkswagen AG wurde dieser Weg auch gewählt.
Geschäftsführung deutet Vergleichsbereitschaft an
Nach dem derzeitigen Stand führt die Geschäftsführung der Steinhoff International Holdings mit den Musterklägern Vergleichsgespräche bzgl. einer gütlichen Einigung. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung von Ansprüchen, um auch in den Genuss einer möglichen Vergleichsregelung zu kommen. Die mündliche Verhandlung im Sammelverfahren wurden daher für Vergleichsgespräche ausgesetzt.
Umschuldung kommt voran
Ganz aktuelle Medienmeldungen deuten darauf hin, dass der Verkauf von werthaltigen Tochtergesellschaften des Konzerns vorankommt. Derzeit gibt es im Markt Spekulationen, dass ein Übernahmeangebot für die Pepco Group Europe für ca. 4,5 Mrd. Euro abgegeben wird, an der die Steinhoff-Holding eine wesentliche Beteilung hält. Ergänzend kommt hinzu, dass eine Übernahme des Matratzenherstellers Cofel (an dem Steinhoff zur Hälfte beteiligt ist) im Raum steht. Mit solch einer Transaktion würde das Risiko einer Insolvenz gesenkt, zudem können sich die Aktionäre dann mit einer höheren Entschädigung für ihre erlittenen Verluste rechnen.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir gerne für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage. Bei weiteren Fragen zu einer kostenlosen individuellen Einschätzung Ihres Falles können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Steinhoff International Holding N.V. – Verjährung der aktienrechtlichen Ansprüche erst Ende 2020
Erstellt am 05.02.2020
(12)
Die Anmeldung der Ansprüche von Aktionären auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz im Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen den Steinhoff-Konzern war nur bis zum 05.02.2020 möglich. Neben dieser sogenannten Sammelklage ist eine Anmeldung der Ansprüche gegen die Steinhoff-Aktiengesellschaft im Wege der Individualklage noch bis Ende 2020 erfolgsversprechend.
Verjährung der Ansprüche erst zum 31.12.2020
Da die Verjährung der Ansprüche geschädigter Anleger erst zum 31.12.2020 greift, ist es noch möglich, durch Klageeinreichung am Landgericht Frankfurt a.M. eine Hemmung der Verjährung herbeizuführen. Es ist davon auszugehen, dass der zuständige Richter die Klage bis zur Entscheidung im Musterverfahren aussetzen wird. Im vergleichbaren Verfahren gegen die Volkswagen AG wurde dieser Weg auch gewählt.
Geschäftsführung deutet Vergleichsbereitschaft an
Nach dem derzeitigen Stand führt die Geschäftsführung der Steinhoff International Holdings mit den Musterklägern Vergleichsgespräche bzgl. einer gütlichen Einigung. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung von Ansprüchen, um auch in den Genuss einer möglichen Vergleichsregelung zu kommen. Die mündliche Verhandlung im Sammelverfahren wurden daher für Vergleichsgespräche ausgesetzt.
Umschuldung kommt voran
Ganz aktuelle Medienmeldungen deuten darauf hin, dass der Verkauf von werthaltigen Tochtergesellschaften des Konzerns vorankommt. Derzeit gibt es im Markt Spekulationen, dass ein Übernahmeangebot für die Pepco Group Europe für ca. 4,5 Mrd. Euro abgegeben wird, an der die Steinhoff-Holding eine wesentliche Beteilung hält. Ergänzend kommt hinzu, dass eine Übernahme des Matratzenherstellers Cofel (an dem Steinhoff zur Hälfte beteiligt ist) im Raum steht. Mit solch einer Transaktion würde das Risiko einer Insolvenz gesenkt, zudem können sich die Aktionäre dann mit einer höheren Entschädigung für ihre erlittenen Verluste rechnen.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir gerne für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage. Bei weiteren Fragen zu einer kostenlosen individuellen Einschätzung Ihres Falles können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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LG gobe.