hier ein Link zum Jahresabschluss
www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/...echtsgrundlagen.html
Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft - Rechtsgrundlagen
| Literaturhinweise | Weitere Fachbeiträge zum Thema |
Gemäß § 242 Abs. 1 und Abs. 2 HGB unterliegen Aktiengesellschaften der rechtlichen Verpflichtung einen Jahresabschluss zu erstellen. Zu dem Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft gehören neben der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung noch der Anhang (§§ 242, 264 HGB). Der Lagebericht ist bei der Aktiengesellschaft kein Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs.1 S. 4 HGB) und muss auch nicht von den kleinen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) aufgestellt werden.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses fällt in die Gesamtverantwortung des Vorstandes. Gemäß § 91 Abs. 1 AktG hat der Vorstand der Aktiengesellschaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Handelsbücher geführt werden. So müssen neben der rechtskonformen Besteuerung der Aktiengesellschaft auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet werden, die in erster Linie unter die Vorschriften des dritten Buches des HGB fallen. Insbesondere sind geltende Regelungen des zweiten Abschnitts zu beachten (§§ 264 - 289 HGB). Darüber hinaus gelten für Aktiengesellschaften die Sonderregelungen des AktG (§ 150 AktG).
ANZEIGE
kennzahlen-guide300x100.pngKennzahlen-Guide für Controller:
Über 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT. Ebook oder Print mit 280 Seiten.
Preis:12,90 Euro Brutto bzw. 19,90 EUR für die Print-Ausgabe.
Mehr Infos >>
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB müssen große und mittelgroße Aktiengesellschaften den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss, bei Vorliegen sachlicher Gründe, in den ersten sechs Monaten des neuen Jahres aufstellen (§ 264 Abs.1 S. 4 HGB).
Nach § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, Bild der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens vermitteln. Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Im Einzelabschluss besteht keine Verpflichtung, eine Kapitalflussrechnung zu erstellen. Allerdings müssen seit BilMoG kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB), die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, den Jahresabschluss um eine Eigenkapitalspielgel und Kapitalflussrechnung erweitern (§264 Abs.1 S. 2 HGB).