Auf der Suche nach Definitionen über Shareholder oder diejenigen, auf die der Begriff "shares held" lt. TimBukOne zutrifft bin ich auf eine Erklärung, die sich diesbezüglich auf den Companies Act 2006 bezieht. Auf den CA06 bezieht sich auch Steinhoff als Gesellschaft.
Gleichzeitig werden die Abläufe im Aktienhandel bei Clearstream kurz beleuchtet. Demnach dürften wir keine echten Shareholder sein sonder lediglich Inhaber von Clearstream Interest´s (CIs), aber lest selber den übersetzten Auszug:
"Viele Vereinbarungen, die unter englischem Recht stehen, beziehen sich auf die Definitionen des Companies Act 2006 ("CA06") für Standardbedingungen wie "Aktionär".
Eine kürzlich getroffene Entscheidung bestätigt, dass nur Personen, deren Name im Aktienregister einer Gesellschaft eingetragen ist, für CA06-Zwecke als "Aktionär", "Mitglied" oder "Inhaber" von Aktien gelten (die Begriffe sind austauschbar).
Das englische Recht unterscheidet zwischen dem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum an Aktien.
Im Aktienregister werden nur Personen, die im Besitz eines Rechtsanspruchs auf Aktien sind erfasst. Endgültige Eigentümer des wirtschaftlichen Interesses an Aktien werden nicht im Aktienregister eingetragen.
In vielen Fällen ist der wirtschaftliche Eigentümer nicht benachteiligt, da er über De-facto-Dividenden-, Stimm- und Informationsrechte durch Verträge mit dem registrierten Mitglied verfügt.
Zu Clearstream:
Clearstream ist die Clearing- und Abwicklungsabteilung der Deutschen Börse, über die Geschäfte an den relevanten Börsen zwischen Clearstream-Kontoinhabern elektronisch abgewickelt werden.
Die Clearstream-Kontoinhaber müssen selbst Banken oder Finanzinstitute sein und dürfen keine Einzelpersonen sein.
Was also tatsächlich an der Deutschen Börse gehandelt wird, sind nicht Aktien des Unternehmens, sondern "Clearstream Interests" oder "CIs".
CIs wiederum stellen die zugrunde liegenden Eigentumsrechte an den Aktien des Unternehmens dar.
Bedeutung von "Aktionär", "Mitglied" und "Inhaber" von Aktien
Ein "Aktionär", "Mitglied" oder "Inhaber" einer Aktie (die Begriffe sind austauschbar) ist nur die Person, deren Name im Firmenbuch eingetragen ist, d.h. die Person mit dem rechtlichen Eigentum an den Aktien.
Dies wird unter anderem durch die Definition des Begriffs "Mitglied" in der CA06 bestätigt, die sich auf Personen bezieht, deren Namen im Firmenbuch eingetragen sind.
Diese Phrasen beinhalten beispielsweise keine Person, auf die nur das Eine zutrifft:
(a) Nutzniessung an einer Aktie (z.B. Begünstigter unter einem Trust oder Personen, die Aktien über Nominees halten); oder
(b) rein wirtschaftliche Interessen an einer Aktie (z.B. durch vertraglich zwischen dieser Person und dem eingetragenen Rechtsinhaber vereinbarte Dividendenzahlungsrechte).
In diesem Fall hatten die Privatpersonen jeweils ein Konto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut, das selbst ein Clearstream-Konto hatte und CIs an der Gesellschaft hielt.
Die Clearstream-Kontoinhaber können CIs handeln, die Aktien repräsentieren."
Wer also an der HV teilnehmen möchte, sollte nicht auf eine Einladung warten, denn wir sind keine registrierten Aktionäre, wir sind Eigentümer des wirtschaftlichen Interesses an Steinhoffaktien.
Also muss jeder selbst aktiv werden.
Vielleicht wird er dann ja als Shareholder im Firmenbuch eingetragen ;-)
Quelle:
"www.mayerbrown.com/-/media/files/...0205-capital-markets.pdf"