Grundsätzlich ist es ja nicht verkehrt sondern sogar ein Gebot, wenn man seine Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung regelmäßig hinterfragt und beim Auftauchen neuer Informationen seine eigenen Annahmen und Kriterien auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Es gehört halt zum Risikomanagement.
Ich kann daher z.B. Mysterio sehr gut verstehen, wenn er sein Invest nach den langersehnten "Omnibus Amendments" überdenkt. Er hat ja seit Oktober klar und deutlich seine Sichtweise dargelegt, dass er für die 49% von MF an die Gläubiger eine Gegenleistung erwartet und es einen Schuldenschnitt geben muss, da SFHG und SEAG überschuldet sind und diese sich im CVA-Verfahren befinden. Kommt es nicht dazu, war es für ihn "Game Over". Deshalb handelt er in meinen Augen sehr konsequent.
Was ich dennoch nicht so richtig nachvollziehen konnte bzw. kann, ist, warum bzw. woher diese Erwartung für eine Gegenleistung und einen Schuldenschnitt kommt. Denn weder in LUA noch in den CVA-Dokumenten gab es Anhaltspunkte, die auch nur ansatzweise auf einen Schuldenschnitt hindeuten. Spätestens mit der Veröffentlichung der CVA-Unterlagen, wenn nicht sogar mit LUA, sollte eigentlich jedem klar sein, dass die Gläubiger, die bestehende SEAG- und SFHG Schulden halten, diese Schulden (Plus Zinsen und Gebühren) in voller Höhe wiederhergestellt bekommen. Steinhoff bekommt im Gegenzug drei Jahre Zeit.
Was die 49% von MF betrifft, wurde es u.a. argumentiert, dass die Abgabe der Hälfte von MF an die SEAG-Gläubiger ohne eine Gegenleistung eine Gläubigerbevorzugung wäre und dies strafbar sei.
Sowohl MF (CH11 in USA) als auch SEAG und SFHG (CVA in UK) sind durch ordentliche Gerichte gegangen. CH11 schreibt u.a. vor, dass Anteilseigner weniger als 50 Prozent der Stimmrechte des Unternehmens nach CH11 erhalten. Gut, dass die bedeutenden Gläubiger von MF SEAG und Möbel waren, ansonsten wäre von MF nicht viel übrig geblieben. Was hätten SEAG/Möbel denn bei einer möglichen Liquidierung von MF für ihre Forderungen (3,2 Mrd.$) erhalten? Fast nichts, bei den bekannten 8 Gläubigerklassen.
Zudem wurde seitens Steinhoff klar mitgeteilt, dass die Gläubiger die 49% ohne Gegenleistung (at no cost) bekommen. Forumsuser haben diesbezüglich IR angeschrieben und die gleichen Antworten bekommen. Dennoch hielt man vehement an einer Gegenleistung für die 49% fest.
Außer Seifert hat auch kein anderer Gläubiger den Beschluss der CVA durch die Gläubigerversammlung angefochten. Wo soll die Gläubigerbevorzugung also herkommen?
Wie gesagt, ich kann es sehr gut verstehen und es ist auch legitim, dass jemand sein Engagement in Steinhoff überdenkt, wenn man das Fortbestehen von Steinhoff und damit sein Invest ausschließlich vom Schuldenschnitt abhängig gemacht hat. Nach meiner persönlichen Überzeugung war diese Erwartungshaltung aber zu keinem Zeitpunkt in der Realität verankert.
Genauso unrealistisch sehe ich jetzt die Erwartungshaltung der Zahlen für 2018. Manche im Forum gehen sogar von einer schwarzen Null aus. Man muss wirklich kein Genie sein, um festzustellen, dass 2018 unterm Strich negativ sein wird. Hier ist die Enttäuschung auch schon vorprogrammiert.
Für mich stand seit LUA und insbesondere nach CH11 von MF fest, dass der zukünftige Erfolg/Misserfolg von Steinhoff vor allem durch die Performance der nach Verkauf verbleibenden operativen Einheiten abhängen wird. Die Stärke der operativen Einheiten wird vor allem die Umschuldung mit günstigen Zinsen sehr stark beeinflussen und dadurch auch den Karren aus dem Dreck ziehen. Positive Ergebnisse erwarte ich daher erst ab 2020.