Bei Rechtsverstößen durch die Führungskraft selbst, wie Korruption, Veruntreuung von Geldern oder Steuerhinterziehung – oder auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG, während Mitarbeiter sich rechtswidrig verhalten – muss das Unternehmen haften.
Die Geldbuße beträgt bei Verletzungen der Aufsichtspflicht bis zu eine Million Euro, im Falle einer fahrlässigen Straftat bis zu fünf Millionen Euro und im Falle einer vorsätzlichen Straftat bis zu zehn Millionen Euro.
Schadensersatzansprüche durch Dritte, Kosten für Anwälte etc. sind hierbei noch nicht eingerechnet.
Das Beispiel Siemens
Auch wenn das Unternehmen dem Gesetz nach haftet, wird es dies nicht tatenlos hinnehmen. In vielen Fällen holen die Unternehmen sich die entstandenen Kosten von ihren Führungskräften wieder zurück und setzen sich dafür ein, dass ein Schuldiger ausfindig gemacht wird.
Ein Beispiel dafür ist der Fall Siemens, der nun schon einige Jahre zurückliegt: Zwischen 2006 und 2008 stand Siemens wegen Korruption und Schmiergeldskandalen im Fokus der Medien. Wichtige Mitglieder der Führungselite schieden daraufhin aus dem Unternehmen aus, doch dessen Image war nachhaltig geschädigt.
Siemens ging gezielt gegen beteiligte Ex-Vorstände vor und behielt deren Aktienpakete ein, denn die Gesamtkosten des Korruptionsskandals mit verhängten Strafen, Beraterkosten und Steuernachzahlungen beliefen sich für das Unternehmen auf rund 2,9 Milliarden Euro.
Steuerfahnder und Staatsanwälte durchsuchten die Bürogebäude und sicherten Unterlagen, der Manager Thomas Ganswindt wurde zwischenzeitlich verhaftet, das Strafverfahren wurde aber gegen eine Geldauflage eingestellt. 2007 kam ein Verfahren wegen illegaler Preisabsprachen hinzu, Siemens allein musste 400 Millionen Euro Strafe zahlen.
Auch der ehemalige Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger, der während der Korruptionsaffäre lediglich seine Aufsichtspflicht verletzt hatte, ohne selbst schuldhaft gehandelt zu haben, musste schwere Konsequenzen tragen.
Ein strafrechtliches Verfahren war aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden, denn Neubürger spendete 400.000 Euro an gemeinnützige Organisationen. In einem Zivilverfahren wurde er jedoch 2013 verurteilt, an Siemens 15 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen.
Quelle: www.lecturio.de/magazin/fuehrungskraefte-compliance/