Definierte Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet werden, aber nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in der betrieblichen Selbstverpflichtung gegenüber der SEAG (die "SEAG CVA") und/oder der betrieblichen Selbstverpflichtung gegenüber der SFHG (die "SFHG CVA") (soweit zutreffend und kontextbedingt).
Wie bereits berichtet, wurden der SEAG CVA und der SFHG CVA in den Sitzungen vom 14. Dezember 2018 mit deutlicher Mehrheit ihrer jeweiligen Gläubiger und ihrer Mitglieder genehmigt. Die SEAG CVA-Dokumentation und die SFHG CVA-Dokumentation können unter www.lucid-is.com/steinhoff. heruntergeladen werden.
Wie bereits angekündigt, wurde der SEAG am 10. Januar 2019 ein Antrag der LSW GmbH ("LSW"), einer Gesellschaft, die vorgibt, Gläubiger der SEAG zu sein, gegen den SEAG CVA (der "Antrag") übermittelt. Abgesehen von der Anmeldung sind innerhalb der Widerspruchsfrist (d.h. der Frist von 28 Tagen ab dem Tag, an dem der Bericht des Vorsitzenden der SEAG CVA beim Gericht eingereicht wurde) keine Widersprüche gegen die SEAG CVA eingegangen. Innerhalb der Anfechtungsfrist (d.h. der Frist von 28 Tagen ab dem Tag, an dem der Bericht des Vorsitzenden der SFHG CVA beim Gericht eingereicht wurde) sind keine Anfechtungen gegen die SFHG CVA eingegangen. Da die Challenge-Perioden inzwischen abgelaufen sind, sind keine weiteren Challenges mehr erlaubt.
Als Folge der Ereignisse seit der Genehmigung des SEAG CVA und
des SFHG CVA haben SEAG und SFHG zwei separate CVA-Zustimmungsanträge an ihre jeweiligen Gläubiger gestellt, wie nachfolgend zusammengefasst. Kopien jeder Einwilligungsanfrage sowie alle zugehörigen Dokumente sind verfügbar unter www.lucid-is.com/steinhoff.
CVA Consent Request No. 1 - Antrag auf Verlängerung des Long-Stop-Datums unter dem SEAG CVA, der SFHG CVA und dem Lock-Up-Vertrag
Sowohl die SEAG als auch die SFHG arbeiten weiter an der Umsetzung der Restrukturierung. Ungeachtet des Antrags der SEAG, den Antrag beschleunigt anhören zu lassen, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die SEAG und die SFHG in der Lage sein werden, alle im SEAG CVA und im SFHG CVA dargelegten Restrukturierungsschritte am oder vor dem CVA Long-Stop-Datum (derzeit 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 29. März 2019) umzusetzen. Um genügend Zeit für die Lösung des LSW-Antrags und die Umsetzung des SEAG-CVA und des SFHG-CVA gemäß ihren Bedingungen zu haben, haben SEAG und SFHG am 15. März 2019 beantragt, dass die Gläubiger des SEAG-CVA und des SFHG-CVA (soweit zutreffend) ihre Zustimmung zu einer Verlängerung des CVA-Long-Stop-Datums bis zum 31. Mai 2019 geben, sofern nicht bis zum 12. Mai eine vollständige, endgültige und rechtskräftige Feststellung des LSW-Antrags erfolgt ist.00 Uhr (Londoner Zeit) am 18. April 2019 wird das CVA Long-Stop-Datum automatisch bis zum 28. Juni 2019
verlängert. Die Verlängerung des CVA Long-Stop-Datums zu diesen Bedingungen verlängert folglich die Laufzeit.
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