Quelle: www.lucid-is/steinhoff
"Genehmigung des CVA-Vorschlags durch die Gläubiger der Gesellschaft
1. Gemäß § 3 des Gesetzes fand die Sitzung der Gläubiger der Gesellschaft zur Prüfung des CVA-Angebots am 14. Dezember 2018 um 10.06 Uhr bei Linklaters LLP, One Silk Street, London EC2Y 8HQ statt.
2. Simon Jamie Edel, einer der Joint Nominees in dieser Angelegenheit, übernahm den Vorsitz in der Gläubigerversammlung (der "Vorsitzende").
3. Der Vorsitzende stellt fest, dass die folgenden Beschlüsse (die "Beschlüsse") vorgeschlagen wurden:
a. dass die vorgeschlagene betriebliche Selbstverpflichtung genehmigt wird; und
b. Erlaubt es, dass Handlungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Vereinbarung des Unternehmens von einem oder mehreren der Aufsichtsbehörden vorgenommen werden.
4. Die Beschlüsse wurden von den Gläubigern der Gesellschaft gebilligt. Die Einzelheiten der Abstimmung sind in Anlage 1 zu diesem Bericht enthalten. Der Vorsitzende stellt fest, dass:
a. 94,52% des Wertes der Gläubiger, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen, haben für die Beschlüsse gestimmt;
b. 0,04% des Wertes der Gläubiger, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen, haben gegen die Beschlüsse gestimmt;
c. 5,43% des Wertes der Gläubiger, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen, sich bei der Abstimmung über die Beschlüsse enthalten haben (siehe auch Ziffer 9 unten); und
d. Es wurden keine erhaltenen Vollmachten abgelehnt, da sie ungültig ausgefüllt waren.
5. Es wurden keine Änderungen am CVA-Vorschlag vorgenommen.
6. Der Vorsitzende schloss die Sitzung um 10.28 Uhr ab.
7. Der Vorsitzende stellt fest, dass der CVA-Vorschlag in einer späteren Sitzung der Mitglieder der Gesellschaft ohne Änderungen angenommen wurde. Die Einzelheiten der Abstimmung sind in Anlage 2 zu diesem Bericht enthalten.
Stellungnahme zur EU-Verordnung über Insolvenzverfahren
8. Es gilt die EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000), und diese Verfahren sind Hauptverfahren im Sinne von Artikel 3 dieser Verordnung.
Weitere relevante Informationen
9. Von der LSW GmbH wurde eine Stimme in Höhe von 581.122.391,39 € abgegeben. Die Behandlung dieses Anspruchs ist in Anlage 1 beschrieben.
10. Ein Gläubigerausschuss wurde nicht gebildet.
Datiert am 14. Dezember 2018."
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